BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 161

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Das Vertragsbedienstetensystem ist natürlich billiger. Tatsächlich wurde auch im letz­ten Jahrzehnt die Zahl der Pragmatisierungen erheblich zurückgenommen beziehungs­weise auf bestimmte Bereiche, wie Justiz und Exekutive, eingeschränkt. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung werden frei werdende Planstellen grundsätzlich nur mehr durch Vertragsbedienstete nachbesetzt.

Wenngleich im Laufe der Zeit die Aufgabenstellung und die Pflichtkataloge angeglichen wurden, bestehen weiterhin gravierende Unterschiede. Anstatt ein modernes, einheit­liches Dienstrecht für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes zu schaffen, müssen alle notwendigen Anpassungen und Ergänzungen durch die Novel­lierung einer Vielzahl einschlägiger Einzelgesetze getroffen werden.

Ein derartiges Gesetzeswerk mit Abänderungen von 17 Bundesgesetzen liegt uns neu­erlich unter der Bezeichnung Dienstrechts-Novelle – diesmal des Jahres 2016 – vor und umfasst auszugsweise folgende Maßnahmen: eine teilweise Anpassung der Vorgaben für Konkurrenzklauseln an jene der Privatwirtschaft, eine Gleichstellung akuter psychi­scher Belastungsreaktionen aufgrund außergewöhnlicher dienstlicher Ereignisse mit Dienstunfällen, einen besseren Informationsfluss bei Disziplinarverfahren und in Anleh­nung an EU-Vorhaben neue Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für Lehrerinnen und Lehrer.

Zudem soll schwer erkrankten Richterinnen und Richtern der Wiedereinstieg ins Be­rufsleben erleichtert werden. Im Militärbereich ist eine Aufwertung von Unteroffizieren vorgesehen. Auch in Bezug auf die 2015 beschlossene Besoldungsreform für den Bun­desdienst sind noch einzelne Nachbesserungen erforderlich, um Nachteile für bestimmte Bedienstetengruppen zu vermeiden.

Im Sinne der Harmonisierung der Rechte von Vertragsbediensteten und Beamten kön­nen Vertragsbedienstete künftig sämtliche für Beamte vorgesehene Amtstitel als Ver­wendungsbezeichnung führen. Obwohl es sich hierbei eigentlich nur um eine kosmeti­sche Operation handelt, halte ich diesen Schritt für wichtig, weil er innerhalb der hie­rarchischen Struktur des Verwaltungsapparates sowohl bei den Betroffenen als auch in der Öffentlichkeit Diskriminierung verhindert.

Es ist nämlich nicht einzusehen, dass etwa ein Beamter alter Prägung den schönen Amtstitel – ich habe jetzt nur einen genommen – „Ministerialrat“ oder „Ministerialrätin“ füh­ren darf, während seine Vorgesetzten als Vertragsbedienstete lediglich die Funktions­bezeichnung „Abteilungsleiter“ oder „Abteilungsleiterin“ tragen.

Natürlich könnte man auch den vielleicht verwegenen Gedanken haben, Amtstitel künf­tig überhaupt abzuschaffen. (Bundesrat Mayer: Sehr verwegen! – Heiterkeit des Bun­desrates Todt.) Aber ich wage zu behaupten, dass dies eine utopische Idee ist, die dem Panoptikum der österreichischen Seele widerspräche.

Ich hoffe, dass diese Klarstellungen und Anpassungen nunmehr eine ordnungsgemäße Vollziehung im Sinne der betroffenen öffentlich Bediensteten gewährleisten.

Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Posch-Gruska: Ohne Abschaffung!)

18.39


Präsident Mario Lindner: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Oberlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.39.12

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bun­desrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten! Zualler-


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