Schreiben des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Mitteilung, dass die Stelle des Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss wegen Erreichens der Altersgrenze mit Wirkung 1. Jänner 2017 frei wird und zur Erstattung eines Vorschlages für die Neubesetzung dieser Stelle gemäß Art. 147 Abs. 2 B-VG der Bundesrat berufen ist:

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