BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 34

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felder, mit denen die Volksanwaltschaft konfrontiert ist. Ich möchte mich eingangs an dieser Stelle sehr herzlich bei Ihnen und bei Ihren MitarbeiterInnen für diesen sehr informativen Bericht bedanken.

Als Bürgerin dieses Landes bin ich sehr froh, dass es die Einrichtung der Volks­anwaltschaft gibt, die auf Missstände und Systemfehler unserer Einrichtungen und Strukturen schaut und darauf hinweist, und zwar mit einer großen Gewissenhaftigkeit und Sensibilität. Diese Sensibilität drückt sich für mich beispielsweise darin aus, dass Interviews mit Menschen, die sie besuchen, vertraulich geführt werden, und zwar in den Sprachen, die sie benötigen, und durchaus auch in der Gebärdensprache und auch in nonverbaler Kommunikation. Darin zeigt sich für mich eine hohe Reflexions­bereitschaft und Sensibilität, mit der in der Volksanwaltschaft gearbeitet wird, und dafür bin ich als Bürgerin sehr dankbar. Und das gibt mir auch die Sicherheit, dass hier in diesem Land alle Menschen mit all ihren Rechten geachtet werden.

Als Politikerin dieses Landes macht es mich aber wiederum sehr hellhörig und sehr nachdenklich, wie sehr diese Institution Volksanwaltschaft offensichtlich notwendig ist, was man daran sieht, dass es viele Beanstandungen in unseren Einrichtungen gibt und dass es auch Problemstellungen gibt, die sich mittlerweile über Jahre hinziehen, in allen Berichten immer wieder vorkommen und bei denen es anscheinend auch schwer gelingt, eine Lösung zu finden.

Es hat, nur um das zu veranschaulichen, im Jahr 2015 bei insgesamt 312 Einsätzen Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation gegeben. Also das ist schon eine beachtliche Zahl. Es ist mir natürlich klar, dass Systeme fehleranfällig sind, aber umso mehr müssen sie regelmäßig dahin gehend überprüft werden, wie Entscheidungen getroffen werden, wie mit Macht, die eine Institution, eine Einrichtung durchaus hat, umgegangen wird und vor allem wie mit den MitarbeiterInnen, die dort arbeiten, aber besonders auch mit der AdressatInnengruppe umgegangen wird.

Ich möchte in diesem Zusammenhang Folgendes aus dem Bericht zitieren: „Dass eine erhöhte Gefahr von Misshandlungen besteht, wenn Menschen durch Freiheitsentzug der Gewalt staatlicher oder privater Akteure in besonderem Maße unterworfen und zugleich dem Blick einer kontrollierenden Öffentlichkeit entzogen sind, ist die hinter dem präventiven Besuchssystem stehende Überzeugung.“

Ich möchte – ich habe es ganz kurz schon einmal betont – auch erwähnen, dass so manche Beanstandung der Volksanwaltschaft im Berichtszeitraum behoben werden konnte und zu Verbesserungen geführt hat. Zum Beispiel – nur als eines von mehre­ren – können wir mittlerweile davon sprechen, dass in Psychiatrien die Netzbetten so gut wie Geschichte sind. Zum Glück! Es ist Zeit geworden.

Die Volksanwaltschaft arbeitet in einer recht komplexen Struktur. Ein Mechanismus ist die präventive Menschenrechtskontrolle, und da kommt der nationale Präventions­mechanismus zum Tragen. Und der zweite Bereich ist die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Es wird in sechs multiprofessionellen Teams in ganz Österreich gearbeitet, zusammen mit dem Menschenrechtsbeirat, dem Ministerien und NGOs angehören, und es wird auch mit BewohnerInnenvertretungen und Kinder- und Jugendanwaltschaf­ten als Kooperationspartnern gearbeitet.

Man sieht, es ist eine sehr kommunikationsintensive, sehr komplexe Struktur, die aber gerade in diesem großen Aufgabenfeld durchaus Sinn macht. Es werden klassische Anhalteorte, wie zum Beispiel Justizanstalten, Polizeiinspektionen, polizeiliche Anhalte­zentren, aber auch die sogenannten Less Traditional Places of Detention, nämlich Psychiatrien, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Kinder- und Jugendeinrich­tun­gen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, besucht und beobachtet.


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