BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 35

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Und seit 2016 gehören – das ist ein neues Betätigungsfeld – auch Flugabschiebungen in den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft.

Ich möchte aus dieser Fülle an Einrichtungen und Strukturen, die beobachtet und besucht werden, einige wenige herausnehmen, um zu veranschaulichen, um welche großen Themenstellungen es da geht.

Im Bereich der Alten- und Pflegeheime sind eine der aktuellen Herausforderungen die Individualität und die Autonomie der BewohnerInnen, also: Wie kann es gelingen, in den Abläufen einer Einrichtung den Bedürfnissen der einzelnen BewohnerInnen gerecht zu werden?

Da wurde unter anderem beklagt, dass es eine frühe Bettruhe gibt, die mit dem beginnenden Nachtdienst zu tun hat. Also da geht es um starre Strukturen, die hinter­fragt gehören und auf die genau geschaut werden muss – im Sinne der BewohnerIn­nen, die dort leben. Es wird auch versucht, die BewohnerInnen partizipativ in die Abläufe einzubinden.

Ein Thema, das in Krankenhäusern und Psychiatrien nach wie vor ein großes ist, ist die Freiheitsbeschränkung. Es gibt verschiedene Arten von Zwangsmaßnahmen. Da ist immer darauf zu schauen, wie sie dokumentiert werden, ob sie gerechtfertigt sind, welches Mittel in welchem Fall angewendet wird. Und da möchte ich die Forderung der Volksanwaltschaft nach einem Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen sehr unterstützen.

Ein Bereich, der mir als Pädagogin ein Herzensanliegen ist, ist die Kinder- und Jugendhilfe. Es wurden 78 WGs und Wohnheime besucht. Und auch Renate Winter, die uns im UN-Kinderrechteausschuss vertritt, sagt, eines der großen Themen in Österreich ist tatsächlich die mangelnde Versorgung von psychisch kranken Kindern. Es fehlen psychiatrische Plätze für Kinder; mein Kollege Tiefnig hat das auch kurz angesprochen. Also da zu investieren, da Plätze zu schaffen, geeignete Betreuungs- und Rehabilitationsangebote zu schaffen ist dringend geboten.

Begrüßenswert ist, dass Kinder und Jugendliche verstärkt in ihren neuen Wohnum­gebungen an den Prozessen, die sie betreffen, beteiligt werden, dass es Beschwer­dekästen gibt, dass auch ihre Privatsphäre mehr Thema wird. All das ist natürlich zu begrüßen. Aber trotzdem ist da das Thema der sexuellen Gewalt nach wie vor eine Herausforderung. Es wurde beanstandet, dass in vielen Einrichtungen sexualpädago­gische Konzepte fehlen. Da bin ich stolz darauf, dass es in Wien mit dem Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz gelungen ist, die Sexualpädagogik in allen Einrichtun­gen zu verwirklichen. Aber das muss natürlich bundesweit gelingen.

Ein letzter Punkt, der mir ein Anliegen ist, ist der Bereich der minderjährigen Flücht­linge. Auch dazu hat mein Vorredner schon einiges vorweggenommen. Aber alles, was da im Bericht bekrittelt wird – nämlich dass die Verfahren unverhältnismäßig lange dauern, dass lange Verzögerungen bei Familienzusammenführungen nachgewiesen werden, dass sogar schwangere Frauen mit Kleinkindern zu Abschiebungen geholt werden, dass die Abschiebungen für Familien nach wie vor mitten in der Nacht pas­sieren –, all das sind Dinge, worüber ich denke, dass wir es nicht notwendig haben, dass solche Grauslichkeiten in Österreich stattfinden.

Also man sieht, das Tätigkeitsspektrum der Volksanwaltschaft ist enorm groß und ihre Arbeit ist enorm wichtig. Und da möchte ich wieder ein Zitat aus Ihrem Bericht bringen, womit ich meine Ausführungen beenden möchte, und dieses lautet: „Die Verpflichtung, den Schutz und die Achtung von Menschenrechten und Menschenwürde zu gewähr­leisten, kann ein Rechtsstaat auch nicht punktuell abstreifen. In diesem Sinne ist die


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