BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 36

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Unantastbarkeit der Menschenwürde wörtlich zu verstehen. Mit ihr steht und fällt auch die Rechtsstaatlichkeit.“ – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.58


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem darf ich Herrn Bundesrat Herbert das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


10.58.50

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich)|: Herr Präsident! Frau Volksan­wältin! Meine Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich einmal grundsätzlich dem Lob und der Anerkennung meiner Vorredner für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft anschließen.

Die Anerkennung und die Akzeptanz der Volksanwaltschaft sind ja nicht nur hoch­gradig auf politischer Ebene gegeben, sondern auch auf breiter Basis in der Bevölke­rung, und das zeigt sich auch an den ständig steigenden Prüfverfahren, die von der Volksanwaltschaft durchzuführen sind, sei es jetzt im Bereich der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung oder sei es auch im präventiven Menschenrechtsbereich.

Einiges wurde von meinen Vorrednern punktuell bereits angeführt, ich darf mich daher auch auf einige Themenbereiche beschränken, die mir wichtig erscheinen und die, wie ich meine, auch von besonderem Interesse sind.

Die Steigerung der Prüfverfahren: Ich habe es bereits erwähnt, es ist hier ein roter Faden, der sich seit Jahren durch die Tätigkeit der Volksanwaltschaft zieht, und zwar immer mehr auch, wie wir aus diesem Bericht entnehmen können, im Bereich der Bundesländer. Umso mehr ist es erstaunlich, dass da die Akzeptanz bei den Bun­desländern nicht überall gleich ausgeprägt ist.

Im Ausschuss habe ich herausgehört, dass man da durchaus Nachholbedarf hat. Es klappt in einigen Bundesländern hervorragend. Vorarlberg und Tirol haben ja auch einen Landesvolksanwaltschaftsbereich, aber in vielen anderen Bundesländern gibt es das nicht. Da wäre eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Landesregierungen und der Volksanwaltschaft, die auf weiter Ebene ja sehr gut klappt, aber in vielen Bereichen doch etwas verbesserungswürdig erscheint, jedenfalls angebracht.

Auch ein interessanter Aspekt den Bereich Prüfverfahren betreffend, den wir im Aus­schuss erfahren haben – quasi ein Vorgriff, den Dr. Kräuter mitgeteilt hat –, ist, dass der Tendenz bei den Verfahrensabläufen zu entnehmen ist, dass sich gegenüber dem Vorjahr – gemäß dem hier in Rede stehenden Bericht aus dem Jahr 2015 – heuer, 2016, eine Steigerung um weitere 20 Prozent abzeichnet. Das ist eine nicht unwesent­liche Mitteilung und Feststellung, weil wir ja wissen, dass die Volksanwaltschaft wie fast alle Bereiche im öffentlichen Verwaltungswesen natürlich auch mit mangelnden personellen Ressourcen zu kämpfen hat und natürlich auch da an der Decke des personell Leistbaren und Machbaren angelangt ist.

Ich darf daher an dieser Stelle auch den Wunsch der Volksanwälte an die Bundes­regierung und insbesondere an den Bundeskanzler, weil das Bundeskanzleramt ja für die Planstellensituation und Planstellenverwaltung im öffentlichen Dienst zuständig ist, weitergeben, zusätzliche drei Akademikerplanstellen für die Volksanwaltschaft mög­lichst rasch umzusetzen. Ich höre, dass es dazu gute Verhandlungen gibt, aber ich möchte mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen, das auch von dieser Stelle als Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerrechte und Petitionen im Bundesrat noch einmal nachdrücklich einzufordern.

Ein weiterer roter – ich muss fast sagen, negativer – Faden ist der Umstand, dass es im Bereich der Kontrolle der Verwaltung noch immer eine Lücke gibt, die es zu schließen gilt, nämlich jene der Kontrolle der ausgelagerten Rechtsträger, also ÖBB,


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