Asfinag, Post und dergleichen, die zwar organisatorisch auf privatrechtlich umgestellt wurden, aber noch immer einen großen und nicht unwesentlichen Bereich in der öffentlichen Verwaltung einnehmen.
Es ist nicht einzusehen, warum ein Rechnungshof eine Prüfkompetenz in diesem Bereich hat, eine Volksanwaltschaft aber nicht. Ich darf daher an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, appellieren, dass wir auch dieses Thema des Lückenschlusses in der Kontrolle der Verwaltung hier vorantreiben. Ich denke, es ist wichtig und auch notwendig – und das zeigt auch der Ausfluss aus den Prüfberichten –, dass wir diesen Lückenschluss im Bereich der ausgegliederten öffentlichen Verwaltung jedenfalls vornehmen sollten, um den Staatsbürgern, den Österreicherinnen und Österreichern, die mit berechtigten Anliegen an die Volksanwaltschaft herantreten, wenn es eben um diese ausgelagerten Bereiche geht, auch jene Unterstützung geben zu können, die sie momentan nicht haben.
Derzeit darf die Volksanwaltschaft in diesem Bereich ja nicht tätig werden, und der Staatsbürger hat das Problem, dass er, ich will nicht sagen, auf verlorenem Posten steht, aber, dass er jedenfalls eine wesentliche Unterstützungsmöglichkeit weniger hat. In diesem Sinne wäre dieser Lückenschluss in der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung natürlich dringend notwendig und auch jedenfalls geboten.
Erlauben Sie mir, zum Abschluss noch punktuell zwei Dinge anzusprechen, die mir als Polizeibeamtem im Brotberuf in diesem Bericht besonders aufgefallen sind und die, wie ich meine, jedenfalls auch, und das wurde auch so festgestellt, einer gesetzlichen Reparatur bedürfen.
Das eine ist die Sache, dass Polizeibeamte, wenn sie bei der Ausübung ihres Dienstes verletzt werden, die Möglichkeit einer finanziellen Abdeckung des Schadens durch das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz haben, allerdings nur dann, wenn sie den Unfall oder die Verletzung in Ausübung des Dienstes erleiden, nämlich im Einsatz.
In diesem Bericht wird der Fall eines Polizeibeamten einer Sondereinheit aufgezeigt, der eine Verletzung während der Ausbildung erlitten hat. Es handelt sich dabei um eine schwere Verletzung, die bleibende Auswirkungen für die Gesundheit zur Folge hatte und sich auf die weitere Dienstausübung gerade bei dieser Sondereinheit sehr nachteilig ausgewirkt hat.
Der Beamte hat für diese Verletzung, die während der notwendigen und auch von der Behörde vorgeschriebenen Ausbildung passiert ist, keine Entschädigung bekommen. Es ist nicht so, dass er privat in einem Fitnessstudio war, sondern das war eine im Rahmen der Polizeiausbildung für seine Sondereinheit vorgeschriebene Ausbildung! Dass er keine finanzielle Abgeltung für die Verletzung bekommt, ist ein Umstand, der nicht nachvollziehbar ist, sodass jedenfalls auch diese Gesetzeslücke geschlossen werden muss.
Die zweite Sache ist der Umstand, dass in diesem Bericht der Volksanwaltschaft auch auf die in der Öffentlichkeit derzeit sehr stark diskutierte Frage des Waffenpasses für Polizeibedienstete Stellung genommen wird. Die Volksanwaltschaft hat sich – und dafür darf ich Ihnen meinen besonderen Dank aussprechen – klar dazu bekannt, dass man Polizeibediensteten einen Waffenpass ausstellt, der ihnen das Tragen von Waffen auch außerhalb der Dienstzeit oder des Rahmens der dienstlichen Verpflichtungen ermöglicht.
Seit gestern wissen wir: Es gibt eine Begutachtung einer Gesetzesnovelle, die darauf eingeht. Diese Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings stellt sich da
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