eben nicht alles so positiv dar, wie es vonseiten der Exekutive gewünscht wird. Der Waffenpass für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes soll nämlich auf das 9-Millimeter-Kaliber beschränkt werden.
Ich höre, dass man sich vonseiten der SPÖ dagegen verwahrt hat, da eine größere oder eine uneingeschränkte Kaliberoption zu ermöglichen, weil man Angst hat, dass Polizeibeamte, die außerhalb des Dienstes bewaffnet sind, als Pistoleros – so war der Wortlaut, der mir mitgeteilt wurde – auftreten würden. Das ist eigentlich eine schwere Diffamierung des Berufsstandes der Polizei, der Kolleginnen und Kollegen.
Dazu möchte ich zwei Dinge anmerken: Wenn ein Polizist sich außerhalb des Dienstes in den Dienst stellt, dann gelten für ihn die dienstlichen Verpflichtungen, als hätte er eine Uniform an. Nicht wie bei einem Privaten. Wenn ein Privater im Rahmen seiner erlaubten Möglichkeiten eine private Waffe zur Anwendung bringt, dann unterliegt er waffenrechtlichen Bestimmungen, aber hauptsächlich den zivilrechtlichen Problemstellungen, wenn es um die Frage geht, wer für einen Schaden aufkommt. Wenn sich allerdings ein Polizeibeamter außerhalb des Dienstes in den Dienst stellt, dann gelten die gleichen Regeln, wie wenn er eine Uniform anhätte. Das heißt, es gelten für ihn genau die gleichen Einschränkungen nach dem Waffengebrauchsgesetz und er müsste genau die gleichen Abwägungen treffen, wie wenn er die Waffe in seiner Dienstzeit gebraucht hätte.
Da wäre die Abwägung der Verhältnismäßigkeit: Wann darf ich welche Waffe zur Anwendung bringen?, aber auch die Frage der Abgrenzung, dass andere nicht zu Schaden kommen. Das gilt, wie gesagt, auch für die Beamten, wenn sie außerhalb des Dienstes sind und sich in den Dienst stellen.
Zweitens möchte ich in diesem Zusammenhang auf ein Paradoxon aufmerksam machen: Unter bestimmten Umständen hat sich der Polizist, auch wenn er sich außerhalb des Dienstes befindet, nach den gesetzlichen Verpflichtungen in den Dienst zu stellen. Er kann es sich also nicht aussuchen; bei schweren Delikten hat sich der Polizeibeamte in den Dienst zu stellen, um anderen zu helfen, denn darum geht es ja in erster Linie, wenn er sich in den Dienst stellt. Ich spreche jetzt nicht von Notwehr. Dann hat er nämlich sowieso jedes Recht – wie jeder andere auch, wenn es um die Verteidigung seines eigenen Lebens, seiner Gesundheit, seiner körperlichen Unversehrtheit geht, das ist ja nicht das Thema.
Das Thema ist, dass er jemand anderem als Polizist helfen, beistehen muss, weil eben eine schwere Straftat droht. Und dass man da sagt, die bösen Buben, sei es vom IS oder von sonstigen schlimmen Organisationen, dürfen mit halbautomatischen Waffen in der Gegend herumlaufen – zwar nicht legal, aber sie machen es einfach –, aber den Beamten, der da pflichtgemäß einschreiten muss, beschränkt man auf ein 9-Millimeter-Kaliber, das ist ein Paradoxon, dessen Sinnhaftigkeit mir erst einer erklären muss!
Trotzdem danke ich noch einmal der Volksanwaltschaft für diesen umfassenden und, man muss auch sagen, sehr kurzweiligen Bericht. Trotz der vielen Seiten, die gefüllt wurden, ist es interessant zu lesen, was sich alles im Bereich der Verwaltung in Österreich Positives, aber auch Negatives abspielt. Das ist eine wichtige Rückmeldung für uns als Gesetzgeber. (Vizepräsident Gödl gibt das Glockenzeichen.)
Schlusssatz: Ich wünsche der Volksanwaltschaft alles Gute, weiterhin viel Erfolg und bestmögliches positives Wirken zum Wohle der österreichischen Staatsbürger. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.11
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.
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