BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 43

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Jedoch stieg die Anzahl der Beschwerden im Sozialbereich gegenüber dem Vorjahr um 39 Prozent an. Anlass zur Beschwerde gaben insbesondere Mängel im Bereich des Arbeitsmarktservices, der Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um das Pen­sionsversicherungsrecht, anhaltend hoch ist auch das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung.

Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft tätig, welche durchschnittlich 69 Eingaben pro Arbeitstag bekommen haben, im Jahr 2014 waren es 84 Eingaben pro Tag. Die Zahl der Beschwerden hat abgenommen, was darauf schließen lässt, dass die Unzufriedenheit mit der Arbeit der Verwaltung und Behörden ebenfalls abnimmt, was sehr positiv ist.

In rund 4 000 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig, hat aber in diesen Fällen Information und Auskunft zur weitergehenden Beratung gegeben. Kurz gesagt, sie ist eine wertvolle Servicestelle für alle Bürgerinnen und Bürger. Wie schon gesagt, im Bereich der Justizverwaltung sind die Beschwerden stark gestiegen. Hauptgründe dafür sind hierbei die Zunahme an asylrechtlichen Beschwerden. 760 Prüfverfahren wurden aufgrund von Beschwerden über die Justiz eingeleitet. Diese Anliegen betref­fen die Dauer von Gerichtsverfahren und Verfahren der Staatsanwaltschaften und den Strafvollzug.

Es geht ebenfalls um Themen, für welche die Volksanwaltschaft nicht direkt zuständig ist, allerdings die Möglichkeit aufgreift, darauf aufmerksam zu machen. Es geht vor allem um Probleme rund um die Sachwalterschaft.

In der Landes- und Gemeindeverwaltung gab es 2015 insgesamt circa 2 900 Prüfver­fahren, hierin findet sich auch ein leichter Rückgang. Das dürfte meiner Meinung nach auch auf die gute Arbeit, die unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort bei den Menschen leisten, zurückzuführen sein. Ich möchte all meinen Kolleginnen und Kollegen auch herzlich dazu gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Die meisten Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene entfallen auf die Bereiche Raumordnung und Baurecht. Ungebrochen hoch ist die Anzahl der Prüffälle betreffend Jugendwohlfahrt, Mindestsicherung und Angelegenheiten von Menschen mit Behinde­rungen im Landes- und Gemeindebereich. Die erfreuliche Bilanz 2015 zeigt – und das gehört für mich auf jeden Fall auch zu diesem Bericht –, dass mehr als 7 800 Fälle, welche die Volksanwaltschaft angenommen hat, auch abgeschlossen werden konnten. Zusätzlich zu den 2 300 abgeschlossenen Fällen aus dem Jahr 2014 ergeben sich insgesamt über 10 000 Fälle, welche abgeschlossen werden konnten. Die Volksanwalt­schaft informiert die Betroffenen im Schnitt nach 45 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung. Es wurden 2015 auch 90 amtswegige Prüfverfahren eingeleitet, was ebenfalls einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

Der Erfolg der Volksanwaltschaft lässt sich unter anderem daran messen, wie hoch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Die bereits erwähnten Zahlen belegen eindrucksvoll, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft wenden, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen. Eine maßgebliche Rolle spielt dabei, dass die Volksanwaltschaft sehr einfach formlos zu kontaktieren ist. Beschwer­den können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden.

Die Bilanz hierzu zeigt folgendes Bild: 243 Sprechtage mit 1 500 Vorsprachen wurden durchgeführt, 7 900 Menschen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder tele­fonisch, 17 200 Menschen schrieben an die Volksanwaltschaft, davon 6 800 Frauen, 9 700 Männer und 630 Personengruppen.

Im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus wurden gemeinsam mit Exper­ten­kommissionen rund 500 Einsätze in öffentlichen und privaten Einrichtungen getätigt,


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