BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 44

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in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Der überwie­gende Anteil, nämlich 85 Prozent, der Besuche fand unangekündigt statt. Meine Vor­rednerin hat es schon gesagt, beim einen oder anderen Besuch wurde wahrscheinlich nicht mit offenen Armen empfangen. Hierzu zählen zum Beispiel Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Anstalten und Krisenzentren. Darüber hinaus kon­trolliert sie Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderung, um Aus­beutung, Gewalt und Missbrauch hintanzuhalten.

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen beobachten und überprüfen auch die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, insbeson­dere bei Abschiebungen und Demonstrationen.

Zu erwähnen ist noch, dass die Breitenwirkung der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ mit bis zu 500 000 Zuseherinnen und Zusehern eine weitere öffentlich-wirksame Plattform für die Volksanwaltschaft ist. Es kommen Beschwerdeführerinnen und Beschwerde­führer, Behördenvertreter sowie Volksanwälte zu Wort, um aus dem Leben gegriffene Problemfälle lösungsorientiert zu diskutieren. Ebenso erwähnenswert ist auch die internationale Aktivität, welche die Volksanwaltschaft betreibt.

Abschließend kann ich Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, empfehlen, den Newsletter der Volksanwaltschaft zu abonnieren, denn Bürgernähe funktioniert in der Volksanwaltschaft hervorragend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es würde uns allen sehr gut tun, den Bericht der Volksanwaltschaft genau zu lesen und genau zu studieren, denn viele Punkte, die sich in diesem Bericht auf das Jahr 2015 beziehen, sind aktueller denn je. Es werden die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sehr gut abgebildet, wenn es um Prävention, Integration, soziale Sicherheit und Men­schenrechte, Wahrnehmung tatsächlicher behördlicher Vorschriften und die Bürokratie geht.

Daher nehmen wir diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis. Ich darf mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Volksanwaltschaft für diesen umfangreichen Bericht und ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich herzlich bedanken. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.36


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangen die Volksanwältinnen und Volksanwälte zu Wort.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.

 


11.36.17

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich melde mich als Erste zu Wort, da ich zu der schon erwähnten Aufzeichnung der Sendung „Bürgeranwalt“ fahren muss. Anschließend werden meine Kollegen zu ihren jeweiligen Arbeitsbereichen genauer ausführen.

Ich möchte ebenfalls mit einer Danksagung beginnen: Danke für die Aufmerksamkeit, die der Bundesrat, die Bundesrätinnen und Bundesräte, unserer Arbeit schenkt. Wir wissen es zu würdigen und wertzuschätzen. – Vielen Dank in diesem Zusammenhang.

Eine Grundregel unserer Arbeit, aber auch Ihrer Arbeit ist: Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten. Daher prüfen wir das verordnungsgemäße und gesetzeskonforme Vorgehen der Behörden und Ämter der Behörden, und wenn nötig, auch die Säum­nisse der Gerichte.

Das heißt, kein Problem ist uns zu klein, aber auch keines zu groß. Wir haben keine besondere Scheu, wenn es um große Angelegenheiten geht oder darum, eventuell


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