BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 45

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amtswegig tätig zu werden. Ich möchte für unsere generelle Arbeitshaltung sagen und unterstreichen, dass wir uns sicher nicht von irgendeinem Unternehmen oder einem Projekt eingeschüchtert zeigen oder übermäßigen davor Respekt haben.

Letztlich gilt für uns, dass die Einführung der Verwaltungsgerichte unsere Arbeit sicher auch beeinflusst hat, weil sie an die Stelle der Oberbehörden getreten sind. Ich bitte jedoch, darauf aufmerksam machen zu dürfen – da vorhin das Thema ihrer Arbeitszeit oder Erledigungsdauer aufgeworfen wurde –, dass sie an sechs Monate gebunden sind, was gegenüber anderen Normalgerichten erstaunlich ist, da diese ja mit keiner Erledigungsdauer konfrontiert sind – also sechs Monate. Diese werden in der Regel auch genutzt und gebraucht, da erste Erfahrungswerte gesammelt werden müssen.

In der Tat sind wir auch mit nicht gerade bürgernahen Formen der Erledigung konfron­tiert, etwa in meinen Bereichen Finanzverwaltung und Angelegenheiten, die die Selbständigen und Unternehmer betreffen. Das betraf etwa im Vorjahr den Handwer­kerbonus. Wenn laufend Stichtage, Modi der Erledigung, Bearbeitung geändert wer­den, dann kennt sich am Ende keiner aus, weder der Handwerker noch der Bonus­einreicher oder sonst jemand. Der Anspruch war ja, gute Lösungen zu machen, die Unternehmertätigkeit aus der Schwarzarbeit zu holen, diese anzuregen. Wenn diese aber so kompliziert sind, dann nützt sie niemand. Es wurde Besserung zugesagt. Wir werden sehen.

Justiz und Justizanstalten sind angesprochen worden: Auch hierbei hat das gemein­same Drängen zu einer Aufstockung des Personals geführt. Die Herausforderung ist groß – wenn Sie so wollen und das kein Paradox ist –, die jeweiligen Maßnahmen den Kriminalitätskulturen entsprechend anzupassen, Therapie statt Strafe etwa im gegen­wärtig heiß diskutierten Maßnahmenvollzug walten zu lassen. Dennoch ist die Sicher­heit nicht nur für das Personal, sondern auch für die Bevölkerung an die oberste Stelle zu reihen. Es wird diesbezüglich sehr systematisch vorgegangen, und wir rechnen damit – nicht zuletzt auch, weil wir alle miteinander darauf drängen –, dass demnächst ein neues Maßnahmenvollzugsgesetz kommen wird.

Das „schönere“ Gesetz, das wir erwarten, weil hoffentlich mehr Leute in einem guten Sinn davon profitieren werden, ist das Erwachsenenschutzgesetz. Da ist die Begut­achtungsfrist bereits abgelaufen. Es wird am finalen Produkt gearbeitet, das hoffentlich in diesem Herbst rasch den Ausschuss im Nationalrat und dann auch den Bundesrat erreichen wird. Damit soll etwas, was die Volksanwaltschaft über Jahre hinweg bean­standet hat, beendet werden, dass nämlich zu früh, zu lang, zu umfassend und zu unkontrolliert Sachwalterschaften angeordnet werden, die letztlich auf Entmündigung und Entrechtung hinauslaufen. Es wird nunmehr mit abgestuften Varianten gearbeitet, mit der Bewerbung der Vorsorgevollmacht, mit der gewählten, der gesetzlichen und dann erst mit der gerichtlich angeordneten Vertretung, sodass der Sachwalter alten Typs erst die Ultima Ratio ganz am Ende ist, das wäre das Ziel. Und ich lade Sie jetzt schon ein, ich ersuche Sie, diesem Gesetz große Aufmerksamkeit zu schenken und dann Ihre Zustimmung zu geben.

Es ist die Zusammenarbeit mit den Bundesländern angesprochen worden und die Reaktion der Institutionen auf die Kontrolle durch den Nationalen Präventions­mecha­nis­mus. Ich stelle fest, dass es ein größeres Verständnis gibt, weil es ein größeres, immer mehr zunehmendes Wissen über die Tätigkeit gibt. Die Bundesländer laden uns auch immer öfter in die Landtage ein. Am Freitag hatten wir gleichzeitig Wien und Tirol zu besuchen, was dazu führte, dass wir uns aufteilen mussten. Wir sind zuversichtlich, dass diese gute Übung und Praxis weiterhin stattfinden und unserer Arbeit auch zuträglich sein wird.

 


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