BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 47

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schenrechtlicher Basis erfolgt, und da ist in vielen Bereichen noch sehr, sehr viel zu tun. Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann, vielen Dank für Ihre Hinweise!

Wir haben in Wien seit 2009 das Generalsekretariat des weltweiten Verbandes, des International Ombudsman Institutes. Wir haben weltweit derzeit 175 Mitglieder in mehr als 90 Ländern. Wir bieten Trainings und Seminare an, führen Forschungsprojekte durch, vergeben Regionalsubventionen. In Vilnius beispielsweise haben wir selbst im Frühjahr ein Training zum präventiven Menschenrechtsschutz im Zusammenhang mit psychiatrischen Einrichtungen veranstaltet. Wir haben auch einen Teil des Forums Alpbach mitgestaltet. „Human Rights on the Run“, also Menschenrechte auf der Flucht, war dort unser Thema. Wir sind Teil eines Netzwerkes auf der sogenannten Balkan­route. Wir haben vor Kurzem in Tirana eine Deklaration zum Menschenrechtsschutz im Zusammenhang mit Menschen auf der Flucht verabschiedet und unterstützen natürlich auch Ombudseinrichtungen, wenn Ombudsleute unter Druck geraten.

Frau Bundesrätin Dziedzic hat die Situation in Polen angesprochen. Ich war mit dem europäischen Präsidenten des Verbandes vor einigen Wochen vor Ort. Wir haben Gespräche geführt mit NGOs, mit Höchstrichtern, mit Regierungsstellen, aber auch mit verschiedensten Vertretern der Wissenschaft, Forschung und Medien in Polen und haben leider auch ein erschütterndes Resümee zu ziehen. Wir werden am 24. Oktober bei einer Pressekonferenz in Warschau unseren Bericht veröffentlichen, weil die Situ­ation für den polnischen Ombudsmann tatsächlich eine sehr prekäre ist und er sehr unter Druck steht. Er setzt sich sehr für Minderheiten ein, für Menschenrechte, und Dr. Bodnar, der ein ausgesprochen kompetenter und initiativer Kollege ist, verdient unsere volle Unterstützung.

Auch die Türkei wurde angesprochen. Ich habe natürlich auch Schriftverkehr mit den türkischen Kollegen. Sie versichern schriftlich, dass sie derzeit keine Einschränkungen erleben. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass die türkische Einrichtung sehr jung ist. Es gibt sie erst drei Jahre. Wie sehr dort letztendlich die Unabhängigkeit ausgeprägt ist, muss man ein bisschen mit einem Fragezeichen versehen. Jedenfalls versuchen wir, die Situation sehr genau zu beobachten.

Die Frau Kollegin der grünen Fraktion hat auch den Bestellvorgang der Volksanwälte angesprochen. Das ist letztendlich Sache des Parlaments. Im Jahr 1977 wurde die Regelung getroffen, dass alle sechs Jahre die jeweils drei stärksten Fraktionen im Parlament ein Vorschlagsrecht haben. Das hat man seither nie mehr geändert, es ist auch nicht ganz undemokratisch, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf, es ist aber nicht unsere Sache, das zu entscheiden. Das muss das Parlament selbst tun. Wir meinen auch  das haben wir uns erlaubt hinzuzufügen –, dass ein umfangreicherer Bestellvorgang mit Hearing durchaus sinnvoll wäre. Da sind wir uns im Kollegium einig. Letztendlich aber – noch einmal – müssen das der Nationalrat, der Bundesrat ent­scheiden, so belassen oder verändern, wie auch immer.

Wir haben derzeit auch den Vorsitz im South-East Europe NPM Network inne, in dessen Rahmen wir verschiedene Besuchsprogramme absolvieren. Da geht es in erster Linie um Demenzerkrankungen. Es sind die Länder Albanien, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Griechen­land, Ungarn und Kosovo dabei. Da versuchen wir uns gemeinsam mit den Kolle­ginnen und Kollegen weiterzuentwickeln und gemeinsame Programme und Standards für den menschenrechtlich optimalen Umgang mit Demenzerkrankungen innerhalb und auch außerhalb von entsprechenden Einrichtungen zu erarbeiten.

Wir stimmen uns auch regelmäßig mit den Schweizer und deutschen Kolleginnen und Kollegen ab, und vieles mehr.

 


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