dafür, dass Sie ihn in durchwegs positiver Weise würdigen. Ich möchte auf einige wenige Dinge eingehen und noch einmal den Grundsatz unterstreichen, dass die Aufgabenstellung der legislativen Körper darin besteht, gesetzliche Erzeugnisse zu liefern und die Vollziehung zu kontrollieren. Dafür gibt es zwei Hilfsorgane, also nicht nur die innerparlamentarischen Vorgänge, sondern auch zwei extern angesiedelte Elemente, das sind die Rechnungshöfe – der Rechnungshof des Bundes und die Rechnungshöfe der Länder – und die Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft ist verfassungsrechtlich dazu berufen, Missstände der Verwaltung zu prüfen und als solche zu beschreiben. Daher darf ich an das anknüpfen, was Dr. Kräuter schon gesagt hat. Es ist äußerst bescheiden von uns, dass wir nur drei Planstellen mehr erbitten. Wir sind das kleinste oberste Organ. Wir haben 30 Beamte, die in den drei Geschäftsstellen als Prüfreferenten tätig sind, und wir haben natürlich noch die Verwaltung und die EDV-Abteilung, Praktikanten und so weiter. Es sind höchstens 95 Personen, die bei uns aus und ein gehen. Die Gemeinde Wien hat, ich weiß es natürlich nicht genau, zirka 50 000 Beamte. Das war auch die Gesamtzahl der Beamten in der Monarchie für das große Gebiet damals. Ich weiß natürlich schon, dass sich alles geändert hat.
Also bescheidene drei Posten mehr – (in Richtung des auf der Regierungsbank Platz nehmenden Bundesministers Mag. Drozda:) Grüß Gott, Herr Minister! – für das Wohl, das wir zugunsten der und für die Legislative erbringen, das ist keine Eigenbereicherung, sondern eine Anreicherung der Kompetenzen der Legislative.
Ein Wort zur Thematik Vordernberg: Wir haben zu Vordernberg den ersten Sonderbericht, den die Volksanwaltschaft je gemacht hat, erarbeitet – gründlichst, ein Vorzeigestück, würde ich sagen. Unserem Haupteinwand ist auch gefolgt worden, im Wesentlichen gefolgt worden, obwohl sich die Gesamtumstände geändert haben. Erstens ist fairerweise festzuhalten, dass Vordernberg baulich und einrichtungstechnisch das Beste vom Besten ist. Das ist großartig. Es wird im Unterschied zum Status des Errichtungsentschlusses, als es noch eine große Anzahl an Haftfällen für auszuliefernde Personen gegeben hat, für diese Aufgabe jetzt fast überhaupt nicht mehr gebraucht – es sind pro Jahr anstelle von ursprünglich 50 oder 60 nur mehr 6 oder 7 Fälle –; daher wird es jetzt als Erstaufnahmezentrum verwendet.
Ein Punkt gilt jedoch für Vordernberg damals wie heute und auch künftig: Hoheitliche Aufgaben sind nicht privatisierbar. Das ist der zentrale Inhalt unserer Aussage. Wenn da also private Securitys herumspazieren, soll das so sein, das liegt in der Verantwortung des Innenministeriums. Diese dürfen jedoch keine Menschen mit Zwangsgewalt angreifen; das ist genau die Grenze. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)
Der nächste Punkt, der mir sehr, sehr am Herzen liegt, und ich hoffe, Sie können diesbezüglich mitgehen: Wir haben schon aus gutem Grund mehrere Belange gehabt, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenhängen: im Asylwesen die Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, im psychiatrischen Bereich das Erfordernis, die Jugendpsychiatrie zu verbessern und auszubauen. Ein Punkt, der eher im Schatten steht, weil die Anzahl Betroffener nicht so dramatisch hoch ist, der aber trotzdem sehr wichtig ist, ist die Behandlung chronisch kranker Kinder in den Schulen.
Wir haben vor einem Jahr ein hervorragendes Symposium im Parlament gemacht, also drüben im Palais Epstein, bei dem Spitzenkräfte als Referenten geladen waren. Wir sind gerade dabei, das zu publizieren, und jeder Abgeordnete und jeder Bundesrat bekommt das. Wir können nicht so tun, als wäre da nichts. Ich wiederhole: Das Unterrichtsministerium weiß über den Gesamtsachverhalt sehr, sehr genau Bescheid,
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