BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 50

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

denn die Quelle des Wissens war Frau Dr. Damm aus dem Bundesministerium, die eine hochkarätige Kennerin der Materie ist.

Es gibt zirka 3 500 chronisch kranke Kinder, die sich ungefähr hälftig auf Diabetes und Epilepsie aufteilen, und dann gibt es noch eine kleine Anzahl furchtbar „schiacher“ Krankheiten, das muss man auch sagen; Gott sei Dank aber nur sehr vereinzelt. Damit sind wir bei der Behandlung, nämlich wie die Kinder vom Lehrpersonal behandelt werden. Das richtet sich alles um Gottes willen nicht gegen Lehrer, aber es gibt kein System, das nicht verbesserungsfähig ist.

Wir müssen es gemeinsam in parlamentarischen Prozessen und natürlich im Bündnis mit der Lehrergewerkschaft zuwege bringen, da eine Best-Practice-Methode zu ent­wickeln. Es darf nicht sein, dass eine Lehrerin zur Mutter eines Kindes mit Diabetes sagt: Ich will damit nichts zu tun haben; seien Sie so gut und warten Sie draußen im Auto, bis der Unterricht vorbei ist, und wenn mit dem Kind etwas geschieht, renne ich raus und hole Sie! – Das ist abenteuerlich.

Es muss erreicht werden, dass einfachste medizinische Kenntnisse in der Lehrer­ausbildung verankert werden, die ja jetzt ohnehin so lange dauert. Als ich jung war, hat man maturiert, dann hat man ein Jahr Lehrerausbildung gehabt, und das war es dann. Das ist jetzt eine vierjährige akademische Ausbildung, da wird doch ein Semester lang eine medizinische Ausbildung Platz haben, die ja ohnehin nicht auf das Niveau eines Arztes hinführt, sondern ein Grundwissen vermittelt, wie das in anderen Ländern auch praktiziert wird. Damit wären wir ja nicht völlig außerhalb der Welt. In England gibt es Public Nurses für Schulen; das wäre so quasi das Traumziel. Es geht um eine vertiefte Kenntnis des Lehrpersonals über den alltäglichen Umgang mit betroffenen Kindern.

Aber das Bohren harter Bretter gehört zu unserem Job. Davor fürchten wir uns auch nicht.

Ein Element, das ich noch apostrophieren darf, weil erfreulicherweise im Bundesrat ein gewisser historischer Anfangspunkt war – Kollege Herbert hat davon gesprochen –, ist die Prüflücke, die derzeit besteht. Sie muss geschlossen werden. Derzeit besitzt die Volksanwaltschaft keine Prüfkompetenz für ausgegliederte Rechtsträger, im Unter­schied zum gesetzlichen Zustand betreffs des Rechnungshofes.

Der Rechnungshof prüft und ist zuständig für alle ausgegliederten Rechtsträger, an denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist. Das ist bei der Volksanwaltschaft nicht so.

Ich darf nur in Erinnerung rufen: Es sind nicht so wenige! Es gibt über 150 ausge­gliederte Rechtsträger. Dagegen ist gar nichts einzuwenden, aber die legislativen Körper sollen die Prüf- und Kontrollfähigkeit diesbezüglich nicht verlieren. Beim Rech­nungshof ist das gegeben, bei der Volksanwaltschaft nicht.

Es wurde schon erwähnt, wir reden hauptsächlich von den dicken Brocken, ÖBB, ASFINAG und Ähnlichem. Wir haben im Prinzip kein Interesse, dem kleinsten ausge­gliederten Rechtsträger nachzulaufen. Es geht ja immer darum, dass wir in gravie­renden Fällen Anlass haben, von Amts wegen oder aufgrund von Individualbeschwer­den zu kontrollieren.

Mit einem sichtbaren Beispiel hat Kollege Kräuter zu tun gehabt. Es geht um einen fehlenden Aufzug in einer ÖBB-Haltestelle, wo Menschen mit Rollstuhl keine Chance haben, ein Stockwerk höher zu kommen. Das ist völlig unerträglich. Es geht also um kleinste Maßnahmen.

Ein anderes Beispiel findet sich in dem heißen Thema – auch wenn alles heiß war im heurigen Sommer – um den fehlenden Aufzug zur U-Bahn am Stephansplatz. Es gibt nur einen, und Leute im Rollstuhl müssen ewig in der Schlange warten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite