BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 52

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möchte ich nennen, damit man einfach sieht, wie viel Aufwand hier zu Recht betrieben wird, um den Menschen in Österreich zum Recht auch aus Sicht des Verfassungs­gerichtshofes zu verhelfen.

Der Verfassungsgerichtshof hat allein im Jahr 2015 3 488 Verfahren erledigt. Es hat letztes Jahr eine Neuerung gegeben, weshalb in einem Bereich die Zahlen relativ unerwartet trotzdem noch sprunghaft angestiegen sind. Aufgrund der neuen Geset­zesbeschwerde sind die Anträge auf Gesetzesprüfungen, ausgehend von 256 Anträ­gen im Jahr 2014, im Jahr 2015 auf 679 Anträge hinaufgeschnellt, obwohl man ursprünglich durchwegs mit einem geringeren Anfall gerechnet hat.

Eine Zahl, die mir auch aufgefallen und die nicht unbeträchtlich ist, ist der Arbeits­aufwand, der durch die Asylverfahren entstanden ist. Die Asylverfahren – das muss man sich einmal vorstellen! – beschäftigen den Verfassungsgerichtshof in 44 Prozent der Neuzugänge oder in 1 560 Fällen. 44 Prozent des Arbeitsaufwandes nur für Asylverfahren! Trotz dieser vielen Verfahren hat es der Verfassungsgerichtshof ge­schafft, die Verfahrensdauer von 7 Monaten auf 5 Monate zu verkürzen.

Bemerkenswert – das muss man auch noch erwähnen, und ich finde dies vor allem aufgrund der menschlichen Komponente sehr, sehr wichtig – ist die Verfahrensdauer in Asylbeschwerdesachen. Hier haben wir eine Erledigungsdauer von durchschnittlich nur 89 Tagen. Das ist wirklich eine großartige Leistung.

Auch wenn heute leider kein Richter und keine Richterin, und schon gar nicht die Präsidenten – der Präsident und die Vizepräsidentin – des Verfassungsgerichtshofs hier sind, bedanken wir uns noch einmal für diese großartige Tätigkeit.

Liebe Kollegen, jetzt werden Sie sich fragen: Wenn der Raml ohnedies alles so lobend erwähnt, warum stimmt dann die FPÖ gegen den Bericht? (Bundesrätin Schreyer: Das fragen wir uns auch!) – Ich kann das aufklären. (Bundesrätin Schreyer: Das ist aus Prinzip!) – Nein, nicht aus Prinzip, wir hätten ursprünglich auch vorgehabt, dafür zu stimmen, aber es gab in den letzten Tagen und Wochen einen „Schnizer“ im wahrsten Sinne des Wortes. Sie haben das medial verfolgt, daher erspare ich Ihnen die Vorgeschichte. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines stellen wir schon fest: Was da in den letzten Tagen vonseiten eines Mitglieds des Verfassungs­gerichts­hofs gelaufen ist, kann man sich als demokratisch legitimierte Partei nicht gefallen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn den Freiheitlichen vorgeworfen worden ist, dass wir diese Wahlanfechtung, dieses Schriftstück, das zugegebenermaßen sehr, sehr umfangreich war – ja, da haben auch viele Menschen intensiv daran mitgearbeitet –, schon vorbereitet hatten und aktiv darauf hingewirkt hätten, dass es genau so falsch läuft, wie es im Schriftstück dargelegt ist, kann man das nicht auf sich sitzen lassen.

Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Es ist dem Herrn Schnizer selbstverständlich die Privatmeinung zugestanden. Als Privatmann kann er Herrn Van der Bellen wählen, wie er es getan hat. Es steht mir und uns nicht zu, darüber zu urteilen, nur muss uns und auch Herrn Schnizer eines bewusst sein: Als Privatmann erhält man kein Interview im ORF. Dort war er nicht als Privatmann. Im ORF hat er als Verfassungsrichter gesprochen, und deren gibt es ja bekanntlich nicht allzu viele.

Dass sich die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs deutlich von der Verantwortung und den Gepflogenheiten hier im Hohen Haus oder in der Politik allgemein unterscheidet, erklärt sich auch von selbst.

Es ist daher geboten gewesen, darauf zu reagieren. Nachdem wir gesagt haben, das lassen wir uns nicht gefallen, hat auch Herr Dr. Schnizer reagiert. Er hat sich bei seinen Kollegen im Verfassungsgerichtshof entschuldigt.

 


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