BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 53

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Ja, das ist einmal ein richtiger Schritt gewesen, denn es hat dem Gremium wirklich geschadet, dass einer der Richter in dieser Art und Weise nach außen geht.

Es wäre aber auch noch dringend geboten gewesen, dass man sich auch bei den Betroffenen entschuldigt, nicht nur bei den Richtern, dass man auch zur FPÖ sagt: Ich habe da übers Ziel hinausgeschossen, das tut mir leid, ich nehme das zurück. Da fällt niemandem ein Stein aus der Krone, glaube ich, jeder Mensch versteht es. Es ist zwar nicht positiv, aber es kann einmal etwas passieren, und man muss dann auch die Größe haben, dazu zu stehen und zu versuchen, das Ganze geradezubiegen.

Was hat Herr Dr. Schnizer gemacht? Er hat sich, wie gesagt, beim Verfassungs­gerichtshof entschuldigt. Der FPÖ hat er einen Dreizeiler zurückgeschrieben, er sehe sich da quasi überhaupt nicht dazu veranlasst und werde nichts machen.

Wir hätten Herrn Dr. Schnizer die Hand gereicht. Wir hätten ihm eine Unterlassungs­erklärung zukommen lassen, die völlig harmlos war, in der nichts Großartiges drinnen steht, außer dass er das zurücknimmt. Er hat das absichtlich nicht unterschrieben. Daher müssen sich jetzt leider auch die Gerichte mit dieser Sache beschäftigen. Es wirft natürlich wieder ein negatives Licht auf den ganzen Verfassungsgerichtshof. Das kennen wir, und das ist nicht notwendig. Die Causa hätte schon längst erledigt sein können.

Für mich stellt sich daher angesichts dieser Sache die Frage: Soll man so weiter­machen wie bisher, was den Verfassungsgerichtshof und vor allem die personelle Besetzung anlangt, oder wäre es nicht doch einmal Zeit für Konsequenzen, für Änderungen? Ich bin der festen Überzeugung, es muss Konsequenzen haben, und zwar in zweierlei Hinsicht:

Erstens wäre es in dieser einen Causa aus meiner Sicht wünschenswert und ver­nünftig, beim Verfassungsgerichtshof ein Disziplinarverfahren – wie es jetzt im Gesetz vorgesehen ist – gegen Herrn Dr. Schnizer einzuleiten. Es sollte sich damit beschäf­tigen, ob er nicht abberufen werden sollte, weil er sich durch seine Handlungen und Aussagen als der Achtung und des Vertrauens, die das Amt erfordert, unwürdig gezeigt hat. Darum können wir aber nur ersuchen, und derzeit sieht es leider nicht so aus, als würde man sich mit dieser Causa näher beschäftigen wollen.

Das zweite, viel allgemeinere und daher auch viel wichtigere Thema wäre, sich jetzt wieder einmal anzuschauen, wie sich der Verfassungsgerichtshof zusammensetzt. Der Verfassungsgerichtshof ist ein rein parteipolitisch zusammengesetztes Gremium.

Als Gesetzgeber müssten wir uns schon einmal vor Augen halten, dass 183 Abge­ordnete zum Nationalrat und 61 Bundesräte etwas beschließen und dann 14 Richter die Allmacht bekommen, darüber zu entscheiden, ob das, was die demokratisch legitimierten Volksvertreter beschlossen haben, hält oder nicht hält.

Dazu kommt, dass diese Richter rein parteipolitisch besetzt sind. Diese Meinung habe nicht nur ich, die vertritt auch ein viel belesenerer und gelehrterer Mensch als ich, der uns Freiheitlichen, glaube ich, wirklich nicht nahesteht, nämlich Verfassungsexperte Dr. Heinz Mayer.

Er hat im „Standard“ gesagt – ich zitiere ihn –: „Seit der ersten Republik befindet sich das Verfassungsgericht im Würgegriff der Parteien (…). Unabhängige haben keine Chance.“ – Das sagt Heinz Mayer, ein angesehener Verfassungsrechtler. Wir wün­schen uns daher, dass wir mit diesem rot-schwarzen Parteienproporz am Verfassungs­gerichtshof endlich aufhören, dass wir uns den Modus der Bestellung neu ansehen.

Wir hätten beispielsweise den Vorschlag, dass man eine Zweidrittelmehrheit für das Bestellungsquorum einführt. Überdies kann man auch darüber sprechen, wie lange die


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