BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 57

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Das möchte ich jetzt hier schon kritisch bewerten; da muss ich schon ehrlich sagen, ich finde das auch nicht in Ordnung. Es gab dann mehrere Verfahren von unterschied­lichen Stellen, die dann durch diesen grünen Vizebürgermeister beeinsprucht wurden. Er war damit nicht zufrieden, dass er wegen der Verunstaltung von Staatssymbolen mit 300 € bestraft wurde. Das Verfahren wurde dann wieder der nächsten Instanz zugewiesen, und so weiter und so weiter.

Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Verfahren eingestellt wird, weil es sich anscheinend nicht um den Staatsadler handelt, sondern um das Logo der österreichischen Bundespolizei – ich finde das trotzdem nicht in Ordnung. Jetzt kommt da auf einmal dieser grüne Vizebürgermeister daher, verklagt die Republik Österreich und will einen Schadenersatz von rund 8 000 € haben.

Also da sage ich schon: Diese Vorgehensweise, gerade auch die Verunglimpfung von Staatssymbolen, finde ich doch sehr dubios! Das ist eigentlich etwas, was man nicht macht. Sie können das aber auch in der Zeitung nachlesen. Ich habe Ihnen das mitgebracht (eine Kopie eines Zeitungsartikels in die Höhe haltend) und gebe Ihnen das nachher.

Weiters wurde hier auch schon ausgeführt, dass die Verfahrensdauer verkürzt wurde. Dies war nicht nur beim Verfassungsgerichtshof so, sondern auch beim Verwaltungs­gerichtshof – dort konnte die Verfahrensdauer von 16 Monaten auf rund neun Monate gesenkt werden. Das bewerten wir natürlich auch sehr positiv.

Es ist ebenfalls bereits erwähnt worden, dass die Verfahren im Zusammenhang mit Asylwerbern und dergleichen schon auch gestiegen sind. Es gab da in den letzten Jahren immer rund 1 000 Fälle, jetzt sind es 1 400 Verfahren – bei einer Gesamt­verfahrensanzahl von rund 5 400 ist das schon eine ordentliche Anzahl, die eben doch stark gestiegen ist. Man sieht auch, dass wegen der Asylpolitik unserer Regierung jetzt in diesem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Kosten steigen.

Wir Freiheitliche haben ja in diesem Zusammenhang schon mehrere Lösungen und Verbesserungen vorgeschlagen, die wurden aber leider immer abgelehnt, ich darf da beispielsweise auf unsere Anträge bezüglich der Grenzsicherung verweisen. Man hätte da durchaus auch eine Verbesserung herbeiführen können.

Was sehen wir im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgerichtshof noch positiv? – Es geht mir um die GIS-Zwangsgebühren. Es ist ja bekannt, dass man für Rundfunkgeräte GIS-Gebühren zahlen muss. Da gibt es ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, das besagt, dass für einen internetfähigen Computer keine GIS-Zwangsgebühren zu zahlen sind.

Ich denke, dass dies schon positiv zu bewerten ist, beziehungsweise verweise ich auch auf unsere freiheitliche Position, dass wir diese GIS-Gebühren generell sehr kritisch betrachten.

Abschließend halte ich fest, dass wir Freiheitliche unsere Zustimmung zum Bericht des Verfassungsgerichtshofs aus den zuvor erwähnten Gründen verweigern. Dem Bericht des Verwaltungsgerichtshofs werden wir unsere Zustimmung geben, da wir eben – wie vorhin ebenfalls erwähnt – die Geschehnisse und die Tätigkeiten dort insgesamt als positiv bewerten.

Zusätzlich möchte ich mich selbstverständlich auch noch bei all jenen bedanken, die für die Erstellung und für die Ausformulierungen der Berichte verantwortlich waren, und sage diesen Personen an dieser Stelle Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.31

 


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