BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 58

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


12.31.13

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den Frei-heitlichen, Kollege Längle und Kollege Raml! Ein Bericht ist ein Bericht, weil ein Bericht ein Bericht ist. (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrat Raml: Philosoph!)

Das ist eine tatsächliche Niederschrift über die Leistungen des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs des letzten Jahres, sprich 2015. Den Bericht des Verfas­sungs­gerichtshofs jetzt abzulehnen, weil es da einen „Schnizer“ gegeben hat (Heiter­keit bei ÖVP und SPÖ), wie Kollege Raml gesagt hat, finde ich jetzt wirklich deplatziert, denn das hat nichts miteinander zu tun. Das sind Äpfel und Birnen, das kann man nicht vergleichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) – Dieser Beifall gebührt übrigens dem Verfassungsgerichtshof.

Man straft hier den Verfassungsgerichtshof für eine ausgezeichnete Arbeit, für einen ausgezeichneten Bericht, wobei diejenigen, die ihn erstellt haben, gar nichts dafür können (Bundesrätin Mühlwerth: Eben!), weil sie im guten Glauben nach bestem Wissen und Gewissen über 2015 Rechenschaft abgelegt haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Sie haben Rechenschaft über 2015 abgelegt; man bezieht sich aber auf ein Ereignis von 2016, das zugegebenermaßen ein Problem ist – ein großes Problem, das gebe ich zu. (Bundesrätin Mühlwerth: Ah geh?!) Dass man diese beiden Dinge jedoch ver­bindet, ist einfach für niemanden nachzuvollziehen. (Bundesrat Samt: Unglaublich, Herr Kollege!) – Ja, es ist unglaublich, du hast vollkommen recht, denn im Prinzip ist euch das ja nicht recht, denn ihr habt ja den Bericht positiv erwähnt! (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Kollege Raml steht hier 10 Minuten am Rednerpult, referiert sehr viel Positives, sagt aber dann: Wir lehnen ihn ab! – Na ja, gut, man kann auch einen Bericht positiv ablehnen, das ist schon schön.

Wir haben von verschiedensten Kolleginnen und Kollegen einiges gehört, viele haben den Verfassungsgerichtshof und auch den Verwaltungsgerichtshof ins rechte Licht gerückt. Es gibt da wirklich einige besondere Dinge zu erwähnen, wie zum Beispiel die Zahlen, die schon bekannt gegeben wurden – das kann ich mir ja jetzt im Prinzip sparen.

Es ist uns aber doch allen bewusst, dass zum Beispiel die Situation im Asylbereich nicht nur den Verfassungsgerichtshof, sondern auch den Verwaltungsgerichtshof enorm herausfordern wird. Da gibt es tatsächlich hohe Zahlen, die auf uns zukommen werden, was man erahnt, wenn man bedenkt, wie die Asylzahlen gestiegen sind. 80 000 oder 90 000 Asylsuchende sind bei uns dazugekommen, und viele werden im Asylverfahren dann einen abschlägigen Bescheid bekommen. Diese abschlägigen Bescheide werden dann durch die Instanzen bis hinauf zu den Höchstgerichten – also Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof – verhandelt, da kann man dann schon abschätzen, welche großen Probleme das ergeben wird.

Wenn man bedenkt, dass schon jetzt ein hoher Anteil der Verfahren des Verfas­sungsgerichtshofes auf Asylrechtsverfahren entfällt – nämlich mit 1 560 Fällen im Jahr 2015 fast 50 Prozent –, kann man die Dimension erkennen. Bei Betrachtung all dieser Fakten stellt sich natürlich auch die Frage, ob der manchmal doch überbor­dende Rechtsschutz nicht wie ein Damoklesschwert über dem Verfassungsgerichtshof hängt. Wenn nämlich, wie gesagt, jeder der zu erwartenden Tausenden Asylbescheide


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