BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 59

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dann wieder beim Verfassungsgerichtshof landet und nicht beim Asylgerichtshof beziehungsweise bei den Verwaltungsgerichten enderledigt wird, dann ist das Dilemma vorhersehbar.

Für mich stellt sich dann oft die Frage, wer all diese Verfahren – seien sie jetzt berechtigt oder nicht –, die dann schlussendlich vom Verfassungsgerichtshof oft negativ beschieden werden, durch alle Instanzenzüge bezahlt. Nicht alle erhalten da nämlich Unterstützung vom Staat in diesen Verfahren.

Einige Details davon, was sich im Bereich des Verfassungsgerichtshofs sonst noch getan hat, möchte ich noch herausgreifen. Von 84 geprüften Normen hob der Verfas­sungsgerichtshof im vergangenen Jahr 27 zumindest teilweise auf, das sind sogar weniger als im Jahr 2014.

Das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG, das Verkaufsmonopol von Trafiken für E-Zigaretten sowie Bestimmungen im Datenschutzgesetz und im Versicherungsvertragsgesetz hielten einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht stand.

Abgewiesen wurden zum Beispiel Beschwerden gegen das Bundesgesetz zur Schaf­fung einer Abbaueinheit, das Glücksspielgesetz, das Öffnungszeitengesetz und das Schaumweinsteuergesetz. Ende des Jahres 2015 waren noch 254 Gesetzprüfungs­verfahren offen.

Der Verfassungsgerichtshof ist aber nicht nur im Prüfbereich tätig, sondern hat auch ein Bürgerservice der Präsidialdirektion eingerichtet, ist also sozusagen näher an den Bürger herangerückt. Beantwortet werden dort nicht nur Anfragen rund um die Verfas­sungsmäßigkeit, sondern man kümmert sich auch direkt um die Anliegen der Bürger, etwa ob ein Verfahren im eigenen Bereich auch vom Verfassungsgerichtshof behandelt wird. So kommt man auf insgesamt 7 460 Anfragen über Telefon.

Es gibt außerdem in diesem Bürgerservice Kontakte zur – unter Anführungszeichen – „Außenwelt“, und zwar in Form von Besichtigungen durch Schülergruppen oder Ein­ladungen von Universitäten. Das ist also durchaus ein positiver Effekt, dass der Verfas­sungsgerichtshof da näher zum Bürger hinrückt.

Zum Verwaltungsgerichtshof hat Kollege Längle schon einiges ausgerichtet – bezie­hungsweise sollte man eigentlich berichtet sagen, nicht ausgerichtet, denn die Freiheitlichen stimmen natürlich dem Bericht des Verwaltungsgerichtshofs zu. Da gab es ihrer Meinung nach auch keinen „Schnizer“. Man muss schon auch das Volumen betrachten, das der Verwaltungsgerichtshof zu bewältigen hat: Da wurden 5 393 Ver­fah­ren abgeschlossen. Das ist ja ein unglaubliches Konvolut an Entscheidungen, wenn man bedenkt, wie hoch die Rechtssicherheit, wie stark die Rechtsstaatlichkeit in Österreich an und für sich ausgebildet sind – und trotzdem werden da so viele Fälle behandelt.

Es gibt ja seit 2014 eine neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, das hat sich auch sehr positiv auf die Zahlen ausgewirkt. Wie schon erwähnt wurde: Beide Gerichte haben im Berichtszeitraum 2015 ihre Zahlen, was die Erledigungen anbelangt, steigern können. Beim Verwaltungsgerichtshof liegt jetzt die Verfahrensdauer bei zehn Monaten, im Vergleich zu 16 Monaten im Vorjahr – also da hat sich doch Wesentliches getan.

Wir haben im Ausschuss auch mit der Vizepräsidentin des VwGH Sporrer darüber diskutieren können, dass es angesichts dessen, dass sich die Asylfälle vermehrt in Richtung Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof bewegen, natürlich schon Probleme bei den Planstellen gibt. Auch bei der Volksanwaltschaft hat man gehört, dass sie dringenden Bedarf an zusätzlichen Dienstposten für Akademiker hätten – so geht es natürlich auch dem Verwaltungsgerichtshof.

 


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