BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 60

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Insgesamt kann man sagen, dass beide Gerichtshöfe wesentlich zur Rechtssicherheit und vor allem zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit beitragen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei auf diesem Wege nochmals ein herzliches Dankeschön für diese beiden großartigen Berichte und natürlich auch für die Leistungen im Sinne des Bürgerservice, das beide Gerichtshöfe sich auf die Fahnen heften, ausgesprochen. –Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.39


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


12.39.44

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Besucher! Mir bleibt jetzt die undankbare Rolle des letzten Redners, irgendetwas zu suchen, was noch nicht gesagt wurde – oder zu wiederholen. (Zwischenrufe der Bundesräte Mühlwerth und Mayer.)

Ich möchte als Erstes kurz auf den Bericht des Verwaltungsgerichtshofs eingehen, denn immerhin liegt jetzt damit der Bericht über das zweite Jahr nach der Verwal­tungsgerichtsbarkeitsreform vor, und somit liegen auch valide Erfahrungen über diese Reform vor. Es ist, denke ich, schon eine Bemerkung wert, dass sich diese Reform offensichtlich bewährt hat. Ich möchte auch ein Lob an alle Mitarbeiter dafür aus­sprechen, dass der Übergang problemlos bewältigt wurde, dass sich der Verwaltungs­ge­richtshof nun auf seine Rolle als Höchstgericht konzentrieren kann und doch maßgeblich entlastet wurde. Trotz einer Fallsteigerung um 16 Prozent wurde der Anhängigkeitsstand zum Jahresende 2015 im Vergleich zum Vorjahr um circa 25 Pro­zent gesenkt, und es wurde eine beeindruckende Verfahrensbeschleunigung erreicht.

Das ist natürlich auch nur durch den entsprechenden Kontakt mit den vorgelagerten Verwaltungsgerichten, durch entsprechende Schulungen, durch den Aufbau von Teams, von wissenschaftlichen Mitarbeitern zur Unterstützung der Senate möglich. Man scheint, da also wirklich auf einem sehr guten Weg zu sein. Diese positive Entwicklung wird sich allerdings in den kommenden Jahren nicht nahtlos fortsetzen lassen.

Aufgrund der vorgesehenen Kostendämpfungen im Bundesfinanzrahmen möchte ich an die politischen Entscheidungsträger appellieren, ausreichende Budgetmittel zur Verfügung zu stellen – das ist aber auch Teil des Berichts, also danke für den ausgezeichneten Bericht. Ich denke, es ist auch zu würdigen, dass diese Reform auf diese Weise bewältigt wurde und zu einer solch positiven Entwicklung geführt hat.

Übrigens: Außer den Asylverfahren, die eben zu diesen hohen Anfallsziffern führen, bewirkt auch das Glücksspielrecht sehr hohe Fallzahlen. Auch in diesem Bereich kann man durchaus von Massenverfahren sprechen. Ich glaube, auch das ist eine Erwäh­nung wert.

Zum Bericht des Verfassungsgerichtshofs: Wie immer man es dreht und wendet, es ist unverständlich, warum man mit Verweis auf Vorkommnisse aus dem Jahr 2016 den Bericht 2015 ablehnt, aber das ist schon erwähnt worden. Leider waren im Ausschuss nur Beamte da. Das soll nicht die Beamten abwerten, aber ich möchte doch darum bitten, dass in Zukunft bei der Terminplanung die Session des Gerichtshofs berück­sichtigt wird, sodass auch Richter im Ausschuss anwesend sind. Es wäre auch schön gewesen, wenn sie heute hier gewesen wären. Ich bitte, das in Zukunft bei der Ter­minisierung entsprechend zu berücksichtigen, wenn diese Berichte behandelt werden.

Es hätte nämlich selbstverständlich durchaus interessante Fragen politischer Natur gegeben, die von den Beamten natürlich nicht beantwortet werden konnten. Ich hätte


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