BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 61

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von Präsident Holzinger wirklich gerne gewusst, wieso er eine Veröffentlichung ab­weichender Meinungen bei Urteilen vehement ablehnt, also was seine Argumente dafür sind, obwohl das eben bei anderen Gerichten – etwa in Deutschland auf Bundes- und auf Länderebene, auf EU-Ebene und praktisch in allen Ländern mit angelsäch­sischer Tradition – gang und gäbe ist, also die bewährte Praxis darstellt.

Gerade die jüngsten Vorkommnisse – eben die Aufhebung der Stichwahl der Bundes­präsidentenwahl und die darauffolgende Diskussion – sprechen meiner Meinung nach für eine Veröffentlichung von abweichenden Meinungen beziehungsweise für das Herstellen der entsprechenden Rahmenbedingungen, weil es dadurch vermutlich möglich wäre, die Debatte auf einem wesentlich besseren und solideren Niveau zu führen, als es derzeit der Fall ist.

Ich glaube, das sollte für den Gesetzgeber Anlass sein, über entsprechende Rege­lungen nicht nur nachzudenken, sondern sie wirklich in Angriff zu nehmen, damit es zu Veränderungen kommt.

Bemerkenswert sind die zahlreichen Parteianträge auf Normenkontrolle, die den Verfassungsgerichtshof nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht wirklich fordern, die aber laut Bericht auch sehr gut bewältigt werden konnten, was die Dauer der Verfahren betroffen hat, die ja wirklich maßgeblich ist.

Noch ein kurzes Wort zu Schnizer: Werte Kollegen und Kolleginnen, ich halte die Weh­leidigkeit der Freiheitlichen Partei in diesem Fall wirklich fast nicht aus (Zwischenruf des Bundesrates Samt), insbesondere wenn man daran denkt, wie gerade Ihre Partei immer wieder in verschiedenen Auseinandersetzungen mit dem Verfassungsge­richts­hof umgegangen ist. Ich darf an Jörg Haiders Auseinandersetzungen mit dem Ver­fassungsgerichtshof erinnern – der seine Kompetenzen überschritten hätte –, seine wütenden Attacken gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Adamovich damals, die mit sachlicher Begründung wirklich überhaupt nichts zu tun haben. (Bundesrat Samt: Gibt’s etwas Aktuelles auch, Frau Kollegin? – Zwischenruf des Bundesrates Längle.) – Sie haben den Bericht von 2015 mit aktuellen Entwicklungen abgelehnt!

Und jetzt mit dieser Wehleidigkeit auf die Aussagen Schnizers zu reagieren, finde ich wirklich komplett unangebracht. Was Sie ihm unterstellen, nämlich dass dadurch der Verfassungsgerichtshof beschädigt würde, kann ich in keiner Form nachvollziehen – im Unterschied dazu, wenn man dem Verfassungsgerichtshof vorwirft, dass er zur „Islamisten-Lobby“ werde und Ähnliches mehr. (Bundesrätin Mühlwerth: Wer macht das?) – Das war auch Landeshauptmann Jörg Haider, damals im Jahr 2008. (Bundesrat Samt: Deswegen frage ich ja: Gibt’s etwas Aktuelles, Frau Kollegin?)

Das ist Ihre Umgangsweise mit einer Institution wie dem Verfassungsgerichtshof, die uns, glaube ich, immer noch zu denken gibt. Angriffe auf diese Institution sind immer noch wesentlich. (Bundesrat Samt: Das war auf die Person, Frau Kollegin!) In der jetzigen Diskussion hat niemand, der diese Diskussion aufgegriffen hat, den Anschein gegeben, dass man dieses Erkenntnis nicht respektieren würde, und auch Schnizer ist ja angetreten, dieses Urteil zu verteidigen, aber Kritik an diesem Spruch ist zu akzeptieren und legitim. Das ist das Wesen der Demokratie.

Wir danken für beide Berichte. Ich möchte nur noch eine kurze Anmerkung zum Bericht des Verfassungsgerichtshofs machen: Ich glaube, dass man auf Teile der Bebilderung verzichten könnte. Ich würde ihn mir ähnlich wünschen wie jenen des Verwaltungs­gerichtshofs, also in der gegebenen Schlichtheit. Ich denke, auf so etwas – eine Doppelseite mit dem Tisch und den Kopfbedeckungen darauf und Ähnliches – kann man verzichten. Das unterstreicht dieses sehr Hoheitliche, das – auch mit den Talaren und so weiter – eigentlich nicht mehr unserer Zeit entspricht. Da, denke ich, könnte


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