BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 65

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57 Prozent der Fördermittel an Männer. Im Jahr 2015 sind bereits 49 Prozent an Frau­en gegangen.

Bei den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek kann der Bericht ebenfalls Erfolge aufzeigen. So erfreut sich die Initiative „Freier Eintritt bis 19“ nach wie vor großer Beliebtheit. Über 5,78 Millionen Kinder und Jugendliche haben diese Ange­bote in den Jahren 2010 bis 2015 genutzt. Allein im Vergleich 2014 zu 2015 gibt es hier ein Plus von 5,4 Prozent. Auch die Gesamtbesucherzahlen bei den Bundes­museen und bei der Österreichischen Nationalbibliothek entwickeln sich erfreulich. Es gelang eine Steigerung von 4,715 Millionen Besucherinnen und Besuchern im Jahr 2014 auf 4,970 Millionen Besucher im Jahr 2015, also ebenfalls ein Plus von 5,4 Prozent.

Was die Kunst- und Kulturbudgets angeht, stellt der vorliegende Bericht die notwen­digen Zahlen, Daten, Fakten klar und nachvollziehbar dar. Im Kulturbereich findet man auf dem Papier zwar einen Rückgang der Ausgaben von 339 Millionen € im Jahr 2014 auf 322,29 Millionen €. Allerdings ist dies allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass im Jahr 2014, also im Jahr vor dem Berichtsjahr, zahlreiche Sonder- und Inves­titions­projekte der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek finanziert wurden, die zu einem großen Teil auch 2014 abgeschlossen wurden, wie zum Beispiel das Literaturmuseum der Österreichischen Nationalbibliothek. Somit fielen diese Mittel im Jahr 2015 nicht mehr an.

In der Kunstförderung, die auf Basis des Kunstförderungsgesetzes vergeben wird, kann im Vergleich zum Jahr 2014 sogar über eine kleine Erhöhung der Ausgaben um 1,364 Millionen beziehungsweise 1,6 Prozent berichtet werden.

Daher kann festgehalten werden, dass sich die Finanzierungen und Förderungen so­wohl im Bereich Kunst als auch im Bereich Kultur von 2014 auf 2015 stabil entwickelt haben.

Ich möchte abschließend noch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundes­kanzleramtes für diesen gelungenen neuen Kunst- und Kulturbericht danken. Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, gratuliere ich zu dieser Publikation. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.03


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


13.04.14

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade unter dem Eindruck der Zerstörung Palmyras, dieser antiken Stadt im heutigen Syrien, und der vor Kurzem erfolgten Verurteilung eines Aggressors durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist es notwendig, sich mit dem Kulturgut, mit dem kulturellen Erbe Österreichs und Wiens zu beschäftigen: Wie sieht es eigentlich bei uns aus? Wie sieht es hier im eigenen Haus aus?

Da kommt man auf teilweise skurrile Ergebnisse, fragwürdige Ergebnisse, die ich hiermit analysieren möchte. Wichtig ist einmal das kulturelle Erbe: Was ist das kultu­relle Erbe? – Das kulturelle Erbe, wie der Name schon sagt, behandelt das Erbe von vorangegangenen Generationen und natürlich den Erhalt für die zukünftigen Gene­rationen, den Erhalt des kulturellen Erbes; aber nicht, sehr geehrter Herr Bundes­minister, wie hier steht: des materiellen kulturellen Erbes.

Wenn man sich § 1 des Denkmalschutzgesetzes ansieht, sieht man, da steht: Schutz von Denkmälern wegen „geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller


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