BundesratStenographisches Protokoll858. Sitzung / Seite 83

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ischen Union an diese Staaten bis hin zur Reduktion beziehungsweise vollkommenen Streichung der Entwicklungszusammenarbeitsgelder.

Ich darf Sie alle dazu einladen, wenn Ihnen das Thema ein Anliegen ist, auf Ihre Abgeordneten in Brüssel einzuwirken. Wenn wir einen Sinneswandel in Europa zu­stande bringen, dann wird es sehr schnell sehr viel leichter möglich sein, diese Staaten zu überzeugen, denn dann ist die Gefahr für sie auf einmal größer, negative Kon­sequenzen davonzutragen, wenn sie ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen, als der Vorteil, der sich daraus ergibt, ihr Verhalten wie bisher fortzusetzen.

Das Außenministerium ist im ständigen Kontakt mit dem Innenministerium, das für dieses Thema zuständig ist. Darum weiß ich auch, dass die Zahlen der Außerlan­desbringungen gerade im Begriff sind, zu steigen. Aber ich bin mit meiner Meinung natürlich bei Ihnen, das alleine wird das Problem nicht lösen, weil die Zahlen natürlich nach wie vor zu niedrig sind. Das ist aber nicht so, weil das BMI schlechte Arbeit leistet – das BMI schafft es, mehr Menschen zurückzustellen, als fast alle anderen Innenministerien aus Europa –, sondern weil schlicht und ergreifend, wie vorhin schon geschildert, die Interessenslage eine sehr unterschiedliche ist.

Jetzt konkret zu den einzelnen Fragen:

Frage 1 und 2: Mit Kosovo, Nigeria und Tunesien haben wir bilaterale Rücküber­nahmeabkommen, die auch laufend angewendet werden. Das heißt, Abschiebungen finden grundsätzlich statt. Das Außenministerium hat mit allen relevanten Staaten laufend zu Rückführungskooperationen Kontakt. Wir unterstützen das Innenminis­terium vor allem bei bilateralen Terminen.

Frage 3 bis 6, 11 und 16: Es gibt 17 Rückführungsabkommen der Europäischen Union, die angewandt werden. Für Österreich sind besonders wichtig: Pakistan, Rus­sische Föderation und die Westbalkanstaaten. Darüber hinaus gibt es mit sieben Staaten EU-Mandate für Verhandlungen: Marokko, Algerien, China, Belarus, Tunesien, Jordanien, Nigeria. Für Österreich gelten 39 Rückübernahmeabkommen: 17 europä­ische, 22 bilaterale.

Die Europäische Union hat zusätzlich vor kurzem mit Afghanistan eine Rücküber­nahmevereinbarung unterzeichnet. Bilaterale Verhandlungen gibt es derzeit mit Gambia. Die gestalten sich nicht einfach, jedoch gibt es ohnehin derzeit wenige Rück­führungen nach Gambia, da wenige Staatsbürger aus diesem Land zu uns kommen.

Auch die Entwicklungszusammenarbeit setzen wir als Druckmittel ein – das habe ich vorher schon etwas erläutern dürfen. Bei der Afghanistan-Konferenz am 4. und 5. Ok­tober wurde darüber hinaus in Brüssel für Stabilisierungs- und Wiederaufbaumaß­nahmen Geld zur Verfügung gestellt.

Frage 7 bis 9: Mit Marokko, Algerien, Iran, Irak bemühen wir uns um praktische Verbesserungen bei den Rückführungen. Mein Generalsekretär für auswärtige Ange­legenheiten war Anfang des Jahres mit BMI-Beamten in Marokko und Algerien, um Gespräche zu führen. Ich habe niemals eine Reise nach Marokko angekündigt, der Verteidigungsminister hat das getan.

Frage 10: Bangladesch ist für Österreich derzeit nach Auskunft des BMI kein Haupt­herkunftsland. Derzeit gibt es ein EU-Vorhaben, mit Bangladesch Rückführungsabkom­men zu verhandeln.

Frage 12: Bitte die Frage betreffend Schaffung eines Sicherheitskabinetts an die zuständigen Ressorts BMI und BMLVS zu richten.

Frage 13 und 14: Die Begutachtungsfrist für die Sonderverordnung ist gestern abgelaufen und wird daher auf Basis der Einschätzungen des BMI von der gesamten


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