BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 70

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und anderes, denn bei schweren Versorgungsstörungen muss die Versorgungs­sicherheit – und das regelt das Versorgungssicherungsgesetz – gewährleistet sein. Das ist anders als in Deutschland, wo auch Private beispielsweise zur Lagerung von Vorräten aufgefordert werden; in Österreich ist das nicht der Fall. Das hätte hier über die jeweiligen Zivilschutzverbände der Länder zu erfolgen.

Da wir beim Thema Länder und Kompetenzen sind: Das ist der Grund dafür, warum wir in dieser Novelle wieder eine begrenzte Geltungsdauer, allerdings von bisher fünf Jahren auf in Zukunft zehn Jahre verlängert, beschließen werden. Eine unbefristete Verlängerung – das kann man in dieser Kammer natürlich auch offen ansprechen – ist aus Sicht der Länder nicht unbedingt zielführend, denn man will nicht, dass über eine Kompetenzdeckungsklausel eine dauerhafte Kompetenzverschiebung in Richtung Bund möglich gemacht werden soll.

Mit diesen zehn Jahren, glaube ich, kann man leben, man kann mit diesen zehn Jah­ren auch ausreichend planen. Man muss die Geltungsdauer dieses Gesetzes nicht so oft verlängern, und es ist sicher – auch in Richtung Deregulierung – zumindest ein kleiner Beitrag. Außerdem erfolgt die Verlängerung auf zehn Jahre auch im Gleich­klang mit dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das aus dem Lebensminis­terium kommt, also hier macht diese Angleichung sicher auch Sinn.

Also liebe Kolleginnen und Kollegen: Es ist nichts wahnsinnig Nervenaufreibendes, aber jedenfalls Notwendiges, was wir heute beschließen. Und es spricht nichts gegen eine Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.57


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte.

 


12.57.31

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Die Debatte über die Rolle der Regionen in Europa wird ein bisschen spannender gewesen sein als das, was wir heute vom Herrn Dr. Brunner über das Versorgungssicherungsgesetz gehört haben. Es gibt natürlich einige Gedanken dazu, die man sagen will und soll: Wir wissen alle, dass wir großes Glück haben, in Österreich zu leben – in demokratischen Verhältnissen, in einem Staat, in welchem die Versorgungssicherheit in außerordentlich hohem Maß gewähr­leistet ist. In weiterer Folge leben wir in einer globalisierten Welt, wo die Staaten politisch und wirtschaftlich engstens miteinander verbunden sind. Aber wir wissen auch um die Krisen und Konflikte, die es auf der Welt gibt. Wir wissen, dass das geografisch zwar ein bisschen weiter von uns weg liegt, aber es ist uns bewusst, dass – so wie es jetzt ist – diese Flüchtlingsbewegungen natürlich auch bewältigbar sein müssen.

Es gibt auch Naturkatastrophen: Man muss nur daran denken, was Wasser alles anrichten kann oder technische Gebrechen, wenn man beispielsweise an Tschernobyl denkt und an das, was dort passiert ist. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber wenn man sich vorstellt, dass einmal in ganz Europa der Strom ausfällt und kein Licht brennt, dann weiß man sehr wohl, dass es notwendig ist, für die Zukunft Vorsorge zu treffen und Richtlinien festzusetzen. Das machen wir mit diesem Ver­sorgungssicherungsgesetz – ich sage es jetzt einmal so: mit diesem Krisengesetz –, das mit Ende des Jahres abläuft und dessen Geltungsdauer um zehn Jahre verlängert werden soll. Gleichzeitig sollte im Gleichklang die Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes erfolgen. – Das ist das eine.

Das andere ist das Mineralrohstoffgesetz. – Zur Änderung dieses Gesetzes sei ange­merkt, dass damit vor allem die vollständige Umsetzung der CCS-Richtlinie erfolgt und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite