BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 69

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Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Oktober 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zur Berichterstattung zum 4. Tagesordnungspunkt: Bericht des Wirtschafts­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen gleichfalls in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Oktober 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


12.52.49

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg)|: Hohes Präsidium! Herr Staatssekretär! Ich werde mich bei diesen drei Tagesordnungspunkten auf das Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, also das MING, und das Versorgungssicherungsgesetz konzentrieren. Mein Kollege Pum wird sich im An­schluss auch noch mit dem MinroG beschäftigen.

Prinzipiell regelt das MING die Inverkehrbringung technischer Erzeugnisse, die Bereitstellung auf dem Markt oder eben die Inbetriebnahme. Bisher waren Maschinen, wie Aufzüge oder Sportboote, EU-weit harmonisiert, und dabei gibt es Pflichten für den Hersteller auf der einen Seite, wie zum Beispiel die Erklärung, dass die Produkte eines Herstellers auch den entsprechenden Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen zu haben, und auf der anderen Seite gibt es auch Sorgfaltspflichten für die Einführer dieser Produkte oder für die Händler, beispielsweise, ob die notwendigen Unterlagen überhaupt vorliegen oder ob die Händler auch den sicheren Transport und sichere Lagerbedingungen gewählt haben.

Mit dieser Novelle kommen jetzt zwei neue Produktgruppen dazu: auf der einen Seite Gasgeräte, zum Beispiel Boiler, Gasheizungen oder Heizkanonen, und zum anderen auch persönliche Schutzausrüstungen, wie Rettungswesten, Ofenhandschuhe und andere Produkte. Diese Novelle wird in dieser Form dem fairen Wettbewerb im euro­päischen Binnenmarkt dienen und schafft auch – gerade für österreichische Her­steller – eine gewisse Rechtssicherheit, nicht nur für Hersteller, sondern auch für Importeure und Händler. Diese EU-Vorgaben sichern die sichere Verwendung von Produkten, denn sie schützen die Hersteller von hochwertigen europäischen Produkten vor Billigimporten, wie beispielsweise aus China. In diesem Zusammenhang gelten europaweit dieselben Maßstäbe, es gibt also auch kein Gold Plating, wie oft befürchtet wird. Zudem werden gleichzeitig bisherige nationale Verordnungen zu diesen Produk­ten aufgehoben, das heißt, es kommt in diesem Bereich zu keiner Überreglemen­tierung.

Mit dem Versorgungssicherungsgesetz haben wir die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung in außergewöhnlichen Krisenzeiten, zu denen es beispielsweise aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen kommen kann, wie Kriege, Naturgewalten


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