jahrhundert Erfahrungen gesammelt, aber da ist noch ein richtig weiter Weg zu beschreiten, bis das gut funktioniert.
Ich persönlich sehe eine meiner Aufgaben darin, bei diesem Zustandekommen der direkten Kontaktschienen mit den Entscheidungsfindern vor Ort und mit der öffentlichen Meinung vor Ort intensiv voranzukommen. Das ist unter anderem der Grund dafür, dass ich heute sehr gerne Ihre Einladung angenommen habe. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
12.49
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke Ihnen, Herr Vizepräsident, für Ihre Ausführungen und ganz besonders für Ihren heutigen Besuch bei uns im österreichischen Bundesrat.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1261 d.B. und 1276 d.B. sowie 9647/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (1249 d.B. und 1277 d.B. sowie 9648/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird (1259 d.B. und 1278 d.B. sowie 9649/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu allen drei Punkten ist Frau Bundesrätin Hackl. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Marianne Hackl: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Oktober 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Nun komme ich zur Berichterstattung zum 3. Tagesordnungspunkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird.
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