BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 75

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Ein paar Jahre später, wieder im Paznaun: Es war eine ähnliche Situation – nicht im Winter, sondern im Sommer – mit einem Unwetter. Sämtliche Straßen wurden so beschädigt, dass sie nicht befahrbar waren, und auch da hat es wieder gut funktioniert.

Das sind jetzt zwei kleine Beispiele, wofür dieses Gesetz vorgesehen ist. Ich bin froh, dass es zumindest im kleinen Feld gut funktioniert hat, und hoffe auch, dass es in Zukunft nicht zur großen Anwendung kommt.

Kollege Novak hat bereits mitgeteilt, dass wir, also unsere Fraktion, die Sozialdemo­kraten, allen drei Gesetzen sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.18

13.18.55

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungs­gesetz 1992 geändert wird.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gemäß Artikel 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Ok­tober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehr­bringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird.

 


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