BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 74

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geändert wird. Sie hat in Österreich auch keine Relevanz in der Praxis, weil es derzeit gar keine solche Speicherung gibt. Auf österreichischer Ebene ist sie darüber hinaus durch eine gesetzliche Regelung verboten. Die Ausnahme, für Forschungszwecke bis zu 100 000 Tonnen Kohlenstoffdioxid speichern zu dürfen, bleibt weiterhin aufrecht, wenngleich auch dies in der Praxis keine Relevanz hat.

Trotz alledem darf die CO2-Problematik nicht in Vergessenheit geraten. Sie wird uns in den nächsten Jahren, und ich sage auch – sehr detailliert –, bis ins Jahr 2050, mit enormer Sicherheit begleiten, denn es geht um die Frage des Klimaschutzes und vor allem auch um die Frage der Verbrennung von fossilen Energieträgern bis hin zur Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen, was bis ins Jahr 2050 der Vergangenheit angehören wird. Damit werden wir viele Lösungen brauchen, um des CO2 Herr zu werden. Es gibt viele Ansätze. Bodenspeicher ist einer von all dem, was da zu Ver­suchs­zwecken immer wieder in der Praxis probiert und umgesetzt wird. Letztlich zeigt dies aber, dass wir mit Sicherheit noch am Beginn stehen und uns die Frage der CO2-Speicherung auch in den nächsten Jahren begleiten wird.

Am 14. Juli wurde das Abkommen von Paris ratifiziert. Mit diesem weitreichenden Schritt in die Zukunft, glaube ich, haben wir erkannt, dass wir für unsere Umwelt selbst verantwortlich sind und all die Maßnahmen, die auf gesetzlicher Ebene einen Rahmen erfahren, auch umsetzen müssen. Diese Umsetzung bedarf wesentlich größerer Anstrengungen, als hier ein Gesetz zu beschließen.

Ich glaube, es ist notwendig, neue Ideen zu haben, sich neue Ziele zu setzen und ganz einfach diesbezüglich jede Maßnahme, sei sie auch noch so klein, umzusetzen. Daher sei unterm Strich gesagt: Wir werden dieser Gesetzesänderung natürlich zustimmen und freuen uns auf diesen Beschluss. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.16


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.16.07

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Herr Staatssekretär! Hohes Präsidium! Nachdem wirklich fast alles gesagt ist, darf auch ich noch ein paar Sekunden darauf verwenden, auf das Versorgungssicherungsgesetz zu sprechen zu kommen.

Ich bin froh, dass wir dieses Gesetz, obwohl es schon lange besteht, nie voll anwenden mussten. Ich denke da an Tschernobyl, ich denke aber auch an die Erdölkrise. Es wurde eigentlich nie so richtig schlagend, aber dennoch ist man froh, wenn es eine derartige Einrichtung gibt, die nicht nur – es wurde auch schon erwähnt – auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene sowie im Katastrophenfall auch auf Gemeinde- und Bezirksebene wirksam wird. 

Um nur zwei Beispiele zu nennen, mit denen man die Anwendung in etwa erahnen könnte: Das eine ist die Lawinenkatastrophe 1999 in Galtür. Da gab es mehrere Tage lang keine Zufahrt, weil das ganze Gebiet lawinengefährdet war. Gleichzeitig waren in etwa 25 000 Betten in diesem Tal belegt – keine Zufahrt, keine Zubringer. Zu diesen 25 000 Gästen kamen noch 5 000 Einheimische, die ebenfalls eingeschlossen waren. Die Versorgung war also nicht ganz gewährleistet, und man hat es schätzen gelernt, wenn Einrichtungen funktionieren. Damals hat es funktioniert, obwohl der Hubschrau­ber des Bundesheeres aufgrund der Witterungsverhältnisse keine Fluggenehmigung erhalten hatte. Aber das Zusammenspiel von Bundesheer, Feuerwehr und anderen Einrichtungen hat damals sehr gut funktioniert, aber es war notwendig, dass man diese Transporte mit dem Hubschrauber durchführt.

 


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