BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 76

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.21.345. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieur­gesetz 2017 – IngG 2017) (1254 d.B. und 1279 d.B. sowie 9650/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hackl. – Ich bitte um den Bericht.

 


13.22.08

Berichterstatterin Marianne Hackl: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bun­desgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrags­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Oktober 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.22.51

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlich willkom­men! Es ist ganz ungewöhnlich für mich, heute hier als Erstredner zu stehen und Ihnen ein Gesetz beziehungsweise die Regierungsvorlage näherzubringen. Normalerweise ist es immer die FPÖ, heute sind wir es. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Ich werde daher ganz kurz auf die Regierungsvorlage eingehen.

Mit dieser Regierungsvorlage möchte man den Ingenieurstitel in Stufe 6 des Natio­nalen Qualifikationsrahmens einordnen. Durch diesen Nationalen Qualifikationsrahmen werden verschiedene Ausbildungsniveaus, wie zum Beispiel die Lehre, der Meistertitel, die Matura, der Bachelor oder der Master im europäischen Raum vergleichbar ge­macht.

So ist zum Beispiel die AHS-Matura, also das Gymnasium, auf Stufe 4 eingeordnet, die BHS, also alle berufsbildenden Schulen – zum Beispiel Tourismusschule, HBLA, BAKIP – sind auf Stufe 5. Der Bachelor, also der Universitätsabschluss, die Fachhoch­schulen, also alles was in den tertiären Bereich fällt, ist auf Stufe 6. Genau dort möchte man jetzt auch die HTL-Maturanten nach drei Jahren Arbeit und einem 45-minütigen Fachgespräch mit zwei Expertinnen und Experten einordnen – und bei diesem Fach­gespräch liegt die Betonung wirklich auf „‑gespräch“. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Bitte? (Bundesrätin Zwazl: Wir diskutieren nur!) – Ihr diskutiert ein bisschen nebenbei; okay, sehr gut.

Also bei diesem Fachgespräch liegt die Betonung wirklich auf „-gespräch. Worum geht es dabei? – Da gibt es keine Prüfung und keine Benotung, es müssen einfach nur ausreichende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten festgestellt werden, und das ist für uns eindeutig zu wenig.

 


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