BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 82

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sind wir, nämlich dieses Gesetz jetzt einzusparen – in den NQR 6, in die Klasse 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens, einzustufen. Was machen wir jetzt? – Jetzt haben wir, wie gesagt, dieses Parallelgesetz, wie wir es nennen, damit man die Möglichkeit schafft, den Ingenieur auf die Stufe 6 zu bringen. Für mich ist er das von Haus aus, ich habe das schon erwähnt.

Ich habe das mit diesem Fachgespräch auch schon erwähnt. Ja, das kann man jetzt sehen, wie man will. Die wesentliche Änderung ist ja: Früher hat es gereicht, wenn man die HTL-Abschlusszeugnisse und entsprechende Praxis vorgewiesen hat. Wenn der Dienstgeber diese Praxis bestätigt hat, wurde der Ingenieurtitel verliehen. Jetzt brauchen wir dieses Fachgespräch, um so vermutlich diese Qualifikation nach dem NQR zu schaffen.

Da sind wir jetzt genau beim Punkt. Das ist der Grund, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, warum wir zustimmen, denn wenn wir das jetzt nicht tun, dann ist der Sechser für den Ingenieur „gestorben“, um es auf Steirisch auszudrücken. Das ist der Grund, warum wir dem jetzt tatsächlich zustimmen, auch wenn es uns nicht wirklich leichtfällt, weil wir der Meinung wären, wir hätten uns dieses Gesetzeswerk in Wirklich­keit sparen können.

Zusätzlich kommen natürlich Kosten zwischen 290 und 380 € dazu, je nachdem, wie umfangreich die Unterlagenfindung ist. So sehe ich es: 150 000 HTL-Ingenieure, die bereits am Werkeln sind, in besten Positionen, mit guten Ausbildungen, 4 900, die jährlich dazukommen.

Ich kann mich gut erinnern, wie damals so ein Ministerialsekretär gestöhnt hat, als ich ihn gefragt habe, wie das ist, wie man den Arbeitstitel „Ingenieur“ verliehen bekommt. Der hat gestöhnt, der hat gesagt: Lieber Kollege, „Ingenieur“ ist eine Standesbezeich­nung! Für den Klingelknopf brauche ich es nicht! – Wir haben jetzt eine neue Bezeichnung. Es ist eine Qualifikationsbezeichnung, und der Rest, das Vorverfahren, ist gleich geblieben – und auch das, was danach kommt, nämlich die Zertifizierung, wenn man so sagen will, im NQR ist gleich geblieben. Es ist also ein zusätzlicher Aufwand. Man kann das jetzt geteilt sehen. Ich glaube, es hat ein bisschen Irritationen im Ausschuss wegen dieser WKO-Geschichte gegeben. Da steht es ja auch so drinnen: Gleichstellung des Ingenieurs mit dem Bachelor. Ja, aber erst, wenn ich die NQR-Geschichte erledigt habe, und nicht vorher, also nicht per se. Es ist ein bisschen so kommuniziert worden.

Summa summarum, glaube ich, habe ich recht gut dargestellt, warum wir dafür sind: also nicht, weil wir das Gesetz so klass finden, sondern weil es de facto – ich sehe es, glaube ich, relativ klar, und ich sehe es am Nicken der Kolleginnen und Kollegen – die einzige Möglichkeit ist, dass uns nicht das blüht, was Herr Finanzminister Schelling schon einmal angemerkt hat – er hat ja gemeint, den Ingenieur könnten wir uns überhaupt einsparen –, sondern dass wir bei einem erfolgreichen Ausbildungsmodell, bei einem erfolgreichen System bleiben, das dazu führt, dass unsere Arbeitslosen­statistiken nicht noch weiter nach oben gehen und die Wertigkeit in der Wirtschaft auch weiterhin gegeben ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


13.48.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Vielleicht nur ein ganz kleiner Hinweis dazu, weil ich


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