BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schon versucht habe, das der Abgeordneten Maurer im Nationalrat näherzubringen: Wir nehmen keinem Akademiker mit einer tertiären Ausbildung irgendetwas weg. (Bundesrat Stögmüller: Na eh nicht, das hat ja keiner behauptet!) Mitnichten geht es darum, in einer Art und Weise irgendetwas anderes zwangsweise aufzuwerten und eine Art fiktive Vergleichbarkeit herzustellen, sondern wenn man sich den gesamten Entwicklungsprozess – Bologna, Qualifikationsstufen, Qualifikationsrahmen – europaweit ansieht, dann gibt es eben auch die Möglichkeit, im Bereich der dualen Qualifikation etwas zu machen.

Das muss man einfach von einer formalen Qualifikation auf Basis einseitigen, nur theoretischen Aufbaus unterscheiden, denn das steht in Verbindung mit praktischem Erwerb von Wissen im unternehmerischen Alltag. Die Kombinatorik macht es aus. Genau um diese Kombinatorik geht es, wenn es um die gemeinsame Einstufung nach Ablegen dieses Fachgesprächs geht, nicht mehr und nicht weniger.

Hatten wir also bisher eine reine Standesbezeichnung, so ändert sich das nun in eine vernünftige Qualifikationsbezeichnung, nicht mehr und nicht weniger. Die ganze Aufregung, die es vonseiten (in Richtung Bundesrat Stögmüller) Ihrer Fraktion bislang dazu gegeben hat, ist meiner Meinung nach nicht angebracht, weil die Kritik, die geäußert wird, im Kern nicht stimmt. Sie stimmt einfach nicht. (Zwischenruf des Bun­desrates Stögmüller.)

Der Punkt ist: All diejenigen, die bis jetzt den Titel als Standesbezeichnung haben, müssen ja, so sie in den Rahmen eingestuft werden wollen, dieses Gespräch auch noch nachmachen. Es gibt eben keine automatische Überführung. Warum? – Wir haben gesagt, wir wollen das Formalerfordernis, diese Praxiserfahrung auch noch überprüft haben. Es entspricht also dieser Systematik der dualen Qualifikation, und es spricht überhaupt nichts gegen dieses Verfahren. Man kann sich im Detail darüber streiten, sollen da zwei Person überprüfen oder drei, über so etwas kann man immer trefflich reden, aber die Grundherangehensweise ist, glaube ich, sehr, sehr klug. Darüber braucht man nicht zu debattieren. Daher danke ich allen Fraktionen, die dem Gesetz zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Samt. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

13.50

13.50.08

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.51.056. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1258 d.B. und 1281 d.B. sowie 9652/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pum. Ich bitte um den Bericht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite