wirtschaftliche Entwicklung auswirken können. Ich würde mir wünschen, dass hier „werden“ stünde, aber auch „können“ ist schon einmal ein guter Schritt.
Wieso ist das so wichtig? – Weil alle die Menschenrechte erwähnt haben. Ich empfehle allen, die sich mit der Menschenrechtssituation im Irak näher beschäftigen wollen, den Bericht von Amnesty International „Ein Jahrzehnt der Menschenrechtsverletzungen“, einen wirklich guten Bericht zu lesen, der einen Überblick darüber gibt. Er ist eine erschreckende Chronologie von Folter, Misshandlung, vom Versagen der Behörden und von Hinrichtungen. Wir wissen, dass im Irak nach wie vor sehr viele Hinrichtungen, auch öffentlich, stattfinden und besonders – und das ist mir ganz wichtig, das hervorzuheben – Lesben, Schwule und Transgenderpersonen einem regelrechten Terror und Verfolgung samt Todesstrafe ausgesetzt sind. Aber genauso werden auch Frauen verfolgt, weil sie nicht dieses sozusagen traditionelle Leben führen möchten.
Ich weiß auch nicht, ob Sie zum Beispiel wissen, dass das mit der Homosexualität im Irak so weit geht, dass sogar Kinder ermordet werden, wenn vermutet wird, dass sie homosexuell sein könnten. NGOs im Irak, aber auch außerhalb sprechen von einer Art sexueller Säuberung.
Und so komme ich auch zum Thema Flucht und damit zu der bereits erwähnten Migrationsklausel. Im Artikel 105 des Kooperationsabkommens zur Zusammenarbeit im Bereich Migration und Asyl ist anfangs von einem umfassenden Dialog zu Migration, irregulärer Migration und Schlepperei die Rede, wie wir gehört haben. Der Kern der Sache ist jedoch nichts anderes als eine wirksame Präventionspolitik und auch Verhinderungspolitik der illegalen Migration, von Schleuserkriminalität und Menschenhandel, wie es hier heißt. Rück- und Abschiebungen sollen bereits auf Basis dieses Abkommens forciert werden und der Grenzschutz verstärkt von der EU und den EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden.
Wir wissen auch, dass die EU genau solche Kooperationsabkommen auch dazu benutzt, diese Rückübernahmeforderungen zu koppeln, und dass diese Rückführungen sehr oft leider auch in unsichere Bürgerkriegsstaaten oder Staaten mit autoritären Regimen stattfinden.
Deshalb wäre es uns ganz, ganz wichtig – und wir fordern das auch in einem Entschließungsantrag ein –, dass zum einen bei diesen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die sich in bürgerkriegsähnlichen oder menschenrechtlich kritischen Lagen befinden, diese Migrationsklausel nicht angewendet wird und zum Zweiten, dass, solange diese Migrationsklausel Teil eines Partnerschafts- oder Kooperationsabkommens ist, die Umsetzung dieser Klausel hinsichtlich der Einhaltung aller menschenrechtlichen Standards in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Gremium eigens überprüft wird. Und sollte dieses Gremium eine Verletzung von Menschenrechtsstandards bei der Durchführung von Rückführungen feststellen, muss sich – und das ist unsere Forderung – die österreichische Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, diese Migrationsklausel mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen.
Wieso mir das persönlich so wichtig ist? – Ich kenne viele Menschen, die aus dem Irak geflüchtet sind, Frauen, die vor Gewalt und Folter geflüchtet sind, aber auch homosexuelle Männer und Frauen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, die, kurz gesagt, vor einer Hinrichtung geflüchtet sind. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass Verfolgung aufgrund von Geschlechtsidentität oder der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung kein expliziter Asylgrund ist. Diese Menschen werden einer sozialen Gruppe zugeordnet, die eben verfolgt wird. Das macht es oft sehr, sehr schwierig, dass diese Menschen hier Asyl bekommen.
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