BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 41

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geben wird. Da manche vielleicht manches kritisch sehen, möchte ich schon auch erwähnen, dass wir heuer einen Rekordsommer in Österreich verzeichnen konnten.

Wir haben Rekordübernachtungen, wir haben einen Rekord bei den Arbeitsplätzen und wir haben – und das sollte auch ins Stammbuch geschrieben werden – im Jahr 2016 auch Rekordinvestitionen im Tourismusbereich zu verzeichnen. Die Branche investiert wieder sehr, sehr viel Geld in die Qualität, weil sie weiß, die Qualität ist die Zukunft. Wenn es europaweit schwierig im Tourismus ist – das betrifft ja nicht nur Österreich; der Qualitätsdruck und der Investitionsdruck sind für die Betriebe gewaltig geworden –, dann wird es natürlich auch in Österreich Schwierigkeiten geben, da bin ich schon bei euch. Auch ich habe mit der Mehrwertsteuererhöhung und Registrierkassenpflicht keine Freude gehabt, auch ich habe das kritisiert. Aber eines möchte ich schon auch dazusagen: Diese Regierung, vor allem der Herr Vizekanzler als Tourismusminister, hat auch sehr viel für die Entlastung der Betriebe getan.

Ich möchte nicht alles anführen, was da geschaffen worden ist – etwa bei der Mitarbeit der Familienmitglieder –, damit wir uns leichter tun. Gerade dieses Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und auch zur Bestpreisklausel zeigt wieder, dass diese Regie­rung sehr wohl daran interessiert ist, dass es der erfolgreichen Tourismuswirtschaft auch in Zukunft gut geht.

Wir wissen ganz genau, wie wir alle unseren Urlaub buchen. Wir wissen ganz genau, wie wir unsere Kurzurlaube, und meistens sind es Kurzurlaube, buchen. Das geht zu 90 Prozent über das Internet. Es erscheint zwangsläufig, und das ist das Paradoxe daran, wenn man die erste Seite eines Betriebes aufklappt, oben auf der Seite „Booking.com“. Diese Vormachtstellung, die sich die herausgearbeitet haben, müssen wir begrenzen, denn das ist schon zu viel geworden. Das ist eine Vormachtstellung, die zulasten der Unternehmer und der kleinen Betriebe herausgearbeitet worden ist. Und wenn man weiß, dass da bis zu 23 Prozent Provision bezahlt werden – von 100 € 23 € –, damit man vorne gelistet wird, dann weiß man, welch ein Druck das ist. Wenn wir das jetzt unterbinden, zumindest auf Jahre, dann bin ich der festen Überzeugung, dass die Evaluierung 2020 notwendig sein wird, weil die Buchungsplattformen und auch die Bewertungsplattformen entsprechend reagieren werden.

Eines möchte ich auch dazusagen: Die wahre Macht haben in letzter Zeit die Bewer­tungsplattformen erlangt. Ihr müsst einmal schauen, wie ihr bucht! Sobald ihr euch für den Urlaub entschieden habt, schaut ihr auf die Bewertungsplattformen, was es dort gibt, wie es bewertet ist. Das ist eine Stellung, die einerseits gefährlich ist, da sich der Unternehmer auch gegen ungerechtfertigte Kritik nicht einmal wehren kann. Das sind auch Probleme, die dem Unternehmer ins Haus stehen.

Es sind auch die Konsumenten angesprochen worden, und da sage ich ganz offen: Das ist eine Win-win-Situation, die wir mit diesem Gesetz haben, denn der Konsument weiß dann in Zukunft ganz genau: Na ja, Booking.com, aber ich probiere und rufe noch einmal an. Und muss der Unternehmer 20 Prozent Provision zahlen, dann kann er dem Konsumenten locker auf seinen Normalpreis 10 Prozent erlassen. Der Konsument ist mit 90 € noch immer günstiger als mit den 100 €, und der Unternehmer hat um 10 € mehr, als wenn der Gast über Booking.com gebucht hätte.

Das sollte man nicht vergessen, und deswegen ist das ganz wichtig. Deutschland hat da nachgezogen, und die anderen Länder in Europa haben auch nachgezogen, weil dieses Problem ganz Europa betrifft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe überhaupt keine Sorge um die großen Buchungsplattformen. All das sind international tätige Firmen, die keinen Euro an Steuer hier in Österreich lassen. Und wenn man weiß, dass Booking.com an Google 2,8 Milliarden € zahlt, dann weiß man, was für ein Geschäft das geworden ist.


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