BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 66

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heit ist sie doch sehr gelungen, und wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

12.49


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.49.13

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Bundesrat! Ich möchte nur einige Bemerkungen zu dem machen, was bereits gesagt worden ist.

Kern dieser Exekutionsordnungs-Novelle ist die Begleitregelung zur Europäischen Kontenpfändungsverordnung. Der wesentliche Fortschritt ist eigentlich auch ein wichtiger weiterer Schritt in der Schaffung dessen, wofür die Europäische Union steht, nämlich ein einheitlicher Raum der Freiheit, des Friedens, der Sicherheit und des Rechts. In dem Bereich macht der Ausbau der Rechtsvereinheitlichung auch wirklich Sinn, denn innerhalb der Europäischen Union können jetzt auch österreichische Gläu­biger auf die Konten von Schuldnern, die sich in anderen EU-Staaten befinden, zugreifen.

Das ist eine sinnvolle Rechtsvereinheitlichung. Die kommt auch dem einzelnen Gläu­biger zugute, und das ist sicherlich sinnvoller als die Rechtsvereinheitlichungen in an­deren Bereichen, die vielleicht nicht so notwendig waren – aber Sie wissen, was ich damit meine. In dem Bereich macht es Sinn, und ich bin froh darüber, dass wir das so umsetzen können.

Es ist auch richtig, wenn gesagt wird: Wir müssen da schon auch aufpassen, dass es von den rechtlichen Standards her nicht so große Unterschiede in diesem Rechtsbe­reich zwischen den einzelnen Staaten der Europäischen Union gibt, damit nicht mit vergleichsweise geringfügigen Anforderungen auch Vermögenswerte von vermeint­lichen österreichischen Schuldnern hier in Österreich gepfändet werden können. Da kann ich beruhigen: Das Problem ist auch auf Ebene der Europäischen Union bewusst, und wir sehen da derzeit nicht wirklich Probleme. Wenn es da Probleme gäbe, dann könnte man auch Abhilfe schaffen. Das Bewusstsein für dieses Problem ist da.

Ich bin auch dankbar dafür, dass hier erwähnt wurde, dass wir im Schnitt täglich mit 3 000 Gehaltsexekutionen zurechtkommen müssen, mit einer unglaublich großen Zahl von Fahrnisexekutionen. Das zeigt nur, wie viel auch im Bereich der Justiz bei den Exekutionsverfahren geleistet werden muss und wie groß der Arbeitsdruck ist. Daher ist es gut, dass wir das auch zum Anlass genommen haben, wirklich Erleichterungen bei der Lohnpfändung für die Arbeitgeber, für die Betriebe zu schaffen. Auch der Kostenersatz für Drittschuldnererklärungen wird jetzt valorisiert.

Auch das ist sinnvoll, denn auch hier zeigt sich im Kleinen ein Grundsatzproblem, das wir auch in anderen Bereichen haben. Dieser Kostenersatz wurde seit der EU-Exe­kutionsordnungs-Novelle 2000 nicht mehr angepasst, also seit 16 Jahren. Das ist nicht in Ordnung, und es gibt in anderen Bereichen ähnliche Probleme. Ich wollte nur, dass Sie das wissen und dass Sie wissen, dass uns das Problembewusstsein dafür nicht fehlt.

Letzter Punkt – auch das ist erwähnt worden –: unsere justizeigene Internet-Verstei­gerungsplattform. Ja, es ist richtig, da braucht es Verbesserungen, die wir jetzt ver­suchen, auch mit dieser Regelung einmal im ersten Schritt umzusetzen. Wir kommen mit unserer Versteigerungsplattform nicht ganz in die Nähe dessen, was Private hier schon zu leisten vermögen und vor allem auch an Attraktivität für die Kunden, für die Konsumenten, für die Interessenten erreichen.

 


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