BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ausbildung betrifft, diese Aufwertung entsprechend umsetzen sollten. Es ist diese Regelung tendenziell eine Aufwertung für die Rechtspfleger, und ich denke, diese Entwicklung sollte auch noch fortsetzbar sein.

Wenn es einmal dazu kommen könnte, dass wir den Rechtspflegern wirklich inhaltlich neue Materien als Kompetenz zuweisen, dann ist klar, dass es jedenfalls auch Änderungen in der Planstellenzuweisung bräuchte. Das ist allgemein bekannt, das liegt auch nicht unmittelbar in meinem Bereich, aber ich möchte schon sagen, dass ich gerade bei den Rechtspflegern ein offenes Ohr dafür habe, wenn es Auslastungen gibt, die nicht nur kurzfristig, sondern mittelfristig zu Problemen führen können.

Die Auslastung von 125 Prozent, die hier genannt wurde, ist eine sehr hohe. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass das eine Auslastung nach unserem Be­wertungs- und Berechnungssystem ist, die nicht ganz ungewöhnlich ist. Sie finden Auslastungen von deutlich über 100 Prozent in der Justiz öfter. Das wollte ich nur einmal gesagt haben. Wir verfolgen das immer sehr genau in beide Richtungen, und wann immer wir sehen, dass es Spitzen gibt, die nicht nur kurzfristig erklärbar sind – so etwas gibt es auch immer wieder –, dann wollen wir uns das schon genau anschauen.

Insgesamt bin ich daher froh darüber, dass es nicht nur zu diesem Gesetz, sondern letztlich auch zum Berufsstand der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger so viel Zustimmung gibt, dass wir uns alle darüber einig sind, dass es sich bei dieser Berufsgruppe um sehr, sehr tüchtige Bedienstete der Justiz handelt und dass das auch entsprechend anerkannt werden kann und muss. Das ist für mich keine Frage. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.08

13.08.14

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir dürfen in unserer Mitte nun Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Sobotka begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Gestatten Sie mir – bevor ich mit der Tagesordnung fortfahre –, zu sagen, dass bei uns am Präsidium die Erklärung des österreichischen Bundesrates zur Lage in der Türkei aufliegt. Es haben noch nicht alle Bundesräte unterschrieben, und ich weise auf die Möglichkeit hin oder ersuche, das am Präsidium nachzuholen. – Danke.

13.09.236. Punkt

Sicherheitsbericht 2015 (III-594-BR/2016 d.B. sowie 9662/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Ich ersuche um den Bericht.

 


13.09.51

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Herren Minis­ter! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Sicherheitsbericht 2015.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite