BundesratStenographisches Protokoll861. Sitzung / Seite 16

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Berichterstatter Rene Pfister: Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert und das SIVBEG-Errichtungs­gesetz aufgehoben wird.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden, wie aus Vorblatt und wirkungsorientierter Folgenabschätzung ersichtlich, begleitend zum Bundesfinanzge­setz 2017 verschiedene budgetwirksame Maßnahmen getroffen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters – zu Tagesordnungspunkt 2 –: Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie genehmigt wird.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates schafft die haushaltsrechtliche Ermächti­gung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch Investitionen bis 2022 und den damit induzierten Annuitäten über den Zeitraum bis 2071 entstehen. Die Investitionen basieren auf dem Rahmenplan 2017 bis 2022. Unter Zugrundelegung der aktuellen Zins­prognose ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, Vorbelastun­gen in Bezug auf die Annuitäten in Höhe von 33,981 Milliarden € in den Finanzjah­ren 2017 bis 2022 zu begründen. Gleichzeitig ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen des Bundesbahnge­setzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2017 bis 2022 in Höhe von 8,785 Milliarden € einschließlich einer Vorsorge für Instandhaltungsaufwendungen für Naturkatastrophen in Höhe von 105 Millionen € zu begründen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2016 ebenso mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


9.18.55

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren hier bei uns und auch jene, die vielleicht via Internet zusehen! Bevor ich mit meinen inhaltlichen Ausführun­gen beginne, möchte ich zunächst all jenen, die krank geworden sind, also Herrn Mi­nister Kurz, Herrn Minister Drozda und den Kolleginnen und Kollegen, die erkrankt sind, gute Besserung und alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir verhandeln jetzt einen Teil des Budgetbegleitgesetzes, der sich im Gegensatz zu früher, als wir eine ganze Latte von Budgetbegleitgesetzen zu beraten hatten, lediglich mit ein paar Punkten befasst. Nicht nur ich habe, auch schon früher der Kollege der So­zialdemokraten, Herr Fraktionschef Albrecht Konecny, hat immer wieder moniert, dass es schade ist, dass man die Budgetbegleitgesetze nur im Gesamtpaket ablehnen oder ihnen zustimmen, nicht aber verschiedene Punkte herausnehmen kann. Daran hat sich eigentlich nichts geändert, aber es ist offensichtlich so gekürzt worden, dass ohnehin nur noch ein paar Punkte übrig geblieben sind.

 


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