BundesratStenographisches Protokoll861. Sitzung / Seite 31

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zurück an das Finanzministerium. Ein Beamter des Finanzministeriums hat dem Aus­schuss – das hat die Kollegin auch schon erwähnt – gesagt, er möchte lieber nicht auf die Frage eingehen, warum das getauscht worden ist. Das sei nämlich eine politische Antwort. – Ich behaupte, man hat 13,1 Millionen € mehr Kulturbudget bekommen, und dafür hat das Finanzministerium Prunkräume zum Repräsentieren bekommen. – Das sind, ehrlich gesagt, schräge Deals! Wenn Politik so funktioniert, dann ist das schon sau­schräg!

Wie schon gesagt, Frau Staatssekretärin: Bei der vorsichtigen Kursänderung im Kultur­bereich, auch was die freie Kulturszene und das HGÖ betrifft, stimmt meiner Meinung nach die Richtung. Ich bitte, das dem Herrn Minister auszurichten! Probleme haben wir Grüne bei diesem Budgetbegleitgesetz mit den zusätzlichen Zuschüssen für die Natio­nalbibliothek. Diesbezüglich bitten wir um Aufklärung, die wir gerne auch schriftlich vom Herrn Minister entgegennehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.21

 


10.21.16

Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Novem­ber 2016 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbe­lastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

*****

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, gebe ich bekannt, dass das Verlangen der Bundesräte Krusche, Kolleginnen und Kollegen auf Besprechung der Anfragebeant­wortung 2935/AB-BR/2016 der schriftlichen Anfrage 3171/J-BR/2016 betreffend Flücht­lingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben durch den Bundesminis­ter für Inneres zurückgezogen wurde. (Beifall des Bundesrates Stögmüller. – Bundes­rat Krusche: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!)

10.23.073. Punkt

Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend NON 2409/16 Europäischer Rechnungshof/Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2015 (118824/EU XXV.GP)

 


Präsident Mario Lindner: Nun gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Dazu gibt es keinen Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite