BundesratStenographisches Protokoll861. Sitzung / Seite 32

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10.23.37

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Wir dürfen jetzt bereits den dritten Bericht des Europäischen Rechnungshofes im Plenum diskutieren. Das beweist auch, wie der EU-Ausschuss des Bundesrates seine Kompetenzen in EU-Angelegenheiten wahrnimmt und diesbezüglich beispielgebend wirkt.

Ich habe mich erkundigt: Etwa die Hälfte der europäischen Parlamente kann Subsidia­ritätsprüfungsverfahren vornehmen beziehungsweise Einladungen an den Rechnungs­hof richten, den jeweiligen Bericht zu präsentieren, und wir waren diesbezüglich einer der Vorreiter. Das kann ich, glaube ich, mit großer Freude anmerken.

Kommen wir zu den Ausgaben der Europäischen Union! Das ist, glaube ich, gerade für die jungen Leute interessant: 145,9 Milliarden € oder rund 285 € pro Bürgerin und Bür­ger sind in etwa der Rahmen des EU-Haushaltsbudgets. Die Ausgaben – jetzt muss man auch zuhören! – entsprechen etwa einem Prozent des Bruttonationalproduktes der EU und machen etwa 2 Prozent der Ausgaben des gesamten öffentlichen Bereiches der EU-Mitgliedstaaten aus. Der EU-Haushaltsplan wird vom Rechnungshof jährlich auf der Grundlage eines siebenjährigen Finanzrahmens geprüft und dann vom Europäischen Par­lament und vom Rat verabschiedet.

Wie uns der Vertreter des Rechnungshofes, Mag. Oskar Herics, im EU-Ausschuss mit­geteilt hat, ist die Fehlerquote bei der Verwendung der EU-Mittel weiterhin hoch. So fällte der Europäische Rechnungshof hinsichtlich der Ausgaben von EU-Mitteln ein ne­gatives Urteil. Die Fehlerquote lag in etwa bei 3,8 Prozent, also deutlich über der Tole­ranzgrenze von 2 Prozent. Mag. Herics hat dabei auch darauf hingewiesen, dass sich der Rechnungshof in Zukunft mehr den Fragen der Wirtschaftlichkeit widmen möchte, und die Zuverlässigkeitsprüfung sollte auch einer generellen Reform unterzogen werden.

Wichtig ist – das kann man eigentlich nur unterstreichen –, dass die fehlerhaften Aus­gaben nicht auf Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung zurückzuführen sind. Das ist, glaube ich, auch ein ganz wesentlicher Punkt. Es wurden keine betrügerischen Malver­sationen festgestellt.

Trotz der hohen Fehlerquote von – wie schon erwähnt – 3,8 Prozent ist aber auch ein positiver Trend zu vermerken. So lag die Fehlerquote im Jahr 2006 noch bei 7,3 Pro­zent; eine Entwicklung, die nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen ist, dass der Eu­ropäische Rechnungshof hier intensiver kontrolliert und natürlich auch entsprechende Berichte abliefert.

In der Zwischenzeit sind auch die Bestimmungen hinsichtlich der Prüfmodalitäten ver­einfacht worden, außerdem sind innerhalb der Politikbereiche die Fehlerquoten relativ verschieden. So liegt die Fehlerquote im Kohäsionsbereich bei 5,2 Prozent, 2007 lag die Fehlerquote bei 7,7 Prozent. Beim Fonds für die Entwicklung des ländlichen Rau­mes, ELER genannt, war eine Fehlerquote von 5,3 Prozent zu verzeichnen. 2012 wa­ren es noch 7,9 Prozent.

Gemäß dem Bericht der Prüfer gibt es aber noch großes Verbesserungspotenzial, nicht nur innerhalb der Mitgliedstaaten, sondern auch bei der Kommission. Das betrifft zum Teil die natürlichen Ressourcen sowie den Bereich Wirtschaft, soziale und territoriale Zu­sammenarbeit.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Leistungsberichterstattung, weil es nach wie vor Rück­stände bei der Ausschöpfung der Struktur- und Investitionsmittel von 2007 bis 2013 gibt. In Österreich sind zum Beispiel noch 5,4 Prozent der beantragten Gelder ausständig. Diese wurden noch nicht abgeholt und fehlen somit Ende dieses Jahres.

Negativ wird vom Rechnungshof auch die Entwicklung der EU, immer mehr Finanzins­trumente wie etwa den Europäischen Stabilitätsmechanismus, den ESM zu schaffen,


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