BundesratStenographisches Protokoll861. Sitzung / Seite 33

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beurteilt. Aber auch der sogenannte Juncker-Plan steht in der Kritik. Der Europäische Rechnungshof ist zwar zuständig, die Schwierigkeiten bestehen aber darin, dass auch die Europäische Investitionsbank mitwirkt. Die Investitionsbank gehört allen Mitglied­staaten und kann daher vom Rechnungshof nicht überprüft werden. – Das ist ein Pro­blem, und das sollte gemäß Rechnungshof entsprechend abgeändert werden.

Prüfungsbedarf gibt es inzwischen auch bei der Europäischen Zentralbank. Selbstver­ständlich kann es nicht Sache des Rechnungshofes sein, diesfalls die Geldpolitik zu prüfen, was aber kritisiert wird, ist der mangelnde Zugang zu entsprechenden Unterla­gen.

Kurz zu Österreich: Auch bei uns gibt es noch einiges zu tun. Es geht insbesondere um Systemmängel bei der Abwicklung von EU-Projekten. Letztes Jahr haben diese Fehler hierzulande zu Korrekturen von 10 Millionen € geführt. Es wurden vorschriftswidrige Aus­gaben gemacht. Auch das wurde vom Rechnungshof entsprechend beanstandet.

Wie gesagt: Beim EU-Strukturfonds gibt es Korrekturbedarf. Zudem hat der Rechnungs­hof festgestellt, dass es zwischen 2009 bis 2015 eine Quote von 53 Prozent gab, die somit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 42 Prozent liegt. Wenn diese auch in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, so gibt es hier doch einiges anzumerken.

Auch im Zusammenhang mit der Landwirtschaft gibt es eine Fehlerquote. Diese liegt al­lerdings unter dem EU-Durchschnitt. Diesfalls sind wir also besser aufgestellt als der allgemeine EU-Durchschnitt. Darauf wird Kollege Preineder dann noch eingehen, denn im Bereich der Landwirtschaft ist sein Prozentsatz des Verständnisses weit höher als meiner. – Das möchte ich hier angemerkt haben.

Österreich hat aus dem Bereich des EU-Haushaltes im letzten Jahr 1,5 Milliarden € so­zusagen zurückbekommen. 1,1 Milliarden gingen in die Landwirtschaft, 0,26 Milliarden in den Kohäsionsbereich. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Auch wenn Österreich im europäischen Vergleich immer noch gut abschneidet, ist laut Rechnungshof eine negative Tendenz zu verzeichnen. So mussten im Bereich der Ko­häsion, also im Finanzwirtschaftsbereich, im Jahr 2015 erstmals Finanzkorrekturen von mehr als 3 Prozent vorgenommen werden. Ich habe diese 10 Millionen € schon erwähnt. Das betraf vor allem den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für re­gionale Entwicklung, EFRE.

Abschließend richte ich nochmals den Dank an unsere Vertreter im Europäischen Rech­nungshof für die wirklich ausgezeichnete Präsentation im Ausschuss und den informa­tiven Querschnitt über ihre Prüftätigkeiten. – Wir werden diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

10.31


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


10.31.17

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kol­leginnen! Unser Präsident hat heute in der Früh in seiner kurzen Ansprache zum 96. Ge­burtstag des Bundesrates auch von der Wandlung des Bundesrats zu einer Europa­kammer gesprochen. – Ich denke, dass es wahrscheinlich einmalig ist, dass sich ein Ple­num heute mit den Ergebnissen und den Prüfungen des Europäischen Rechnungsho­fes befasst, und das unterstreicht diese seine Aussage noch.

Es geht um 145,9 Milliarden €, wie Kollege Edgar Mayer gesagt hat. Das ist eine un­glaubliche Summe, die auch einer entsprechenden Prüfung im Bereich der Förderun­gen und Beihilfen bedarf. Wenn wir ein negatives Prüfungsergebnis des Europäischen


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