BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 13

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zu Hause, die uns auf ORF III sehen! Wir haben jetzt zwei Materien zu behandeln, die ich kurz getrennt behandeln möchte.

Zum einen geht es bei der Änderung der Strafprozessordnung um einige kleinere An­passungen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die sogenannte Kronzeugenrege­lung mit 31. Dezember dieses Jahres ausläuft. Es ist daher notwendig, eine Entschei­dung zu treffen, wie man diesbezüglich weitermacht.

Wir Freiheitliche halten dazu fest, dass die Kronzeugenregelung grundsätzlich ein rich­tiges und wichtiges Instrument ist, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Kor­ruptionsbekämpfung. Wenn wir uns den gestrigen Tag vor Augen halten, dann können wir nur hoffen, dass die Kronzeugenregelung, wenn es irgendwie möglich ist, künftig auch terroristische Anschläge hintanhält, wenn man nämlich Menschen dazu bewegen kann, wieder auf den rechten Weg zurückzukommen.

Da ist natürlich auch der Grundgedanke der Kronzeugenregelung vernünftig, nämlich dass die Kronzeugenregelung kein Freibrief ist, sondern es ist wichtig, dass der Aufklä­rungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat überschreiten muss und dass der Kronzeu­ge auch von sich aus aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten muss.

Sinnvoll ist aus unserer Sicht auch die gewählte Befristung auf fünf Jahre. Wir halten das deshalb für sinnvoll, weil es bisher nicht möglich war, die derzeitige Kronzeugen­regelung wirklich ordentlich zu prüfen, weil es einfach sehr, sehr wenige Fälle mit die­ser Kronzeugenregelung gegeben hat. Ein Beispiel: Im Sprengel des Oberlandesge­richtes Graz gab es etwa keinen einzigen Fall seit deren Einführung.

Beim zweiten Tagesordnungspunkt sehen wir die Sache schon etwas kritischer. Es geht dabei ja um eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Abgel­tung von Kosten der Krankenversorgung von Häftlingen – ein sehr heikles Thema.

Es ist unserer Meinung nach insgesamt eine sehr, sehr eigenartige Situation – das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen! –: Häftlinge sind nicht kranken­versichert und werden aktuell wie Privatpatienten nach dem höchsten Satz in unseren Spitälern behandelt.

Sie werden daher – wir kennen das österreichische System – tendenziell besser be­handelt, bekommen wahrscheinlich auch leichter Termine. Eine Zahl auch hierzu: Was kostet denn das Ganze? – Ein Tag ärztliche Behandlung eines Häftlings im Wiener AKH kostet den Steuerzahler nach diesem höchsten Satz stolze 1 127 €.

Dieses Thema wurde ja auch vom Rechnungshof seit Jahren kritisiert, weil diese Situa­tion eben unbefriedigend ist. Die Forderung des Rechnungshofes ist es, die Häftlinge in eine gesetzliche Krankenversicherung zu bringen. Das hat der Rechnungshof ganz klar gefordert und das ist offenbar auch im aktuellen Regierungsprogramm so vorgese­hen.

Warum ist das so? – Ich kann mir das nur so vorstellen, weil es eine unbefriedigende Situation ist: Auf der einen Seite gibt es Häftlinge, die wie Privatpatienten behandelt werden, und auf der anderen Seite wird der kleine Justizwachebeamte – ich war letzte Woche in meiner Heimatstadt Linz in der Justizvollzugsanstalt; dort arbeiten fleißige Jus­tizwachebeamte unter wirklich schwierigen Umständen – nicht automatisch wie ein Ers­te-Klasse-Patient behandelt. Hier geht es um Justizwachebeamte, die täglich einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten und letztendlich die Häftlinge betreuen.

Dieser Zustand ist nach Meinung der Freiheitlichen wirklich unerträglich. Wir werden da­her auch gegen diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern stimmen.

Warum? – Weil wir der Meinung sind, dass zu lange gewartet worden ist. Wir sprechen immer von einer Regelung, die getroffen werden muss, aber es passiert offenbar nichts.


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