BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 12

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Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Dies ist nicht der Fall.

14.08.011. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Geschworenen- und Schöffen­gesetz 1990, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundes­gesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaa­ten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert werden (Strafprozessrechtsände­rungsgesetz II 2016) (1300 d.B. und 1403 d.B. sowie 9707/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung ge­mäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinba­rung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versor­gungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizan­stalten geändert wird (1365 d.B. und 1407 d.B. sowie 9708/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um die Be­richte.

 


14.09.02

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte den Be­richt des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2016 betreffend das Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, in dessen Zen­trum die Verlängerung der Kronzeugenregelung steht.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch gleich den zweiten Bericht erstatten: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung ge­mäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleis­tungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Raml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.10.34

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal, vor allem aber


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