Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren schon auch etwas Neuartiges geregelt, nämlich: dass man auch bei Fällen im europäischen Ausland Rechtsbeistand haben muss, insbesondere in Haftfällen. Das zeigt schon auch, dass in diesem Bereich Europa mehr und mehr zusammenwächst, und das ist auch gut so.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir gerade im heurigen Jahr auch bei der Steigerung der Zahl jener inhaftierten Personen in Österreich, die im Wege der Übernahme der Strafvollstreckung in ihr Heimatland innerhalb der Europäischen Union überstellt werden konnten, erfolgreich waren. Das ist auch etwas, das absolut Sinn macht. Die Resozialisierung im Heimatstaat macht mehr Sinn, und da haben wir gerade im heurigen Jahr einiges an Erfolgen erzielen können.
Zum Thema Diversion und Ausdehnung der Diversionsmöglichkeit auf jene Fälle, in denen jemand, der formal wegen fahrlässiger Tötung verfolgt wird, selbst einen nahen Angehörigen verloren hat, sind schon alle wichtigen Argumente gesagt worden, diesbezüglich braucht es keine weitere Ergänzung von mir.
Ich möchte auch zum zweiten Tagesordnungspunkt, zu dem, was Herr Bundesrat Raml schon thematisiert hat, nämlich zu dieser Artikel-15a-Vereinbarung noch kurz etwas sagen. Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin froh über diese Artikel-15a-Vereinbarung. Es ist schon richtig, sie ist eine Zwischenlösung, aber sie dient der Kostenwahrheit, und sie macht auch Sinn, weil es somit zu einer Valorisierung jener Beträge kam, die uns von den Ländern refundiert werden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch Folgendes gesagt haben: Ich habe in meinem Ressort, in meinem Tätigkeitsbereich, mit den Ländern überhaupt keine Probleme, sie sind überall kooperativ. Dort, wo wir sie brauchen, dort, wo wir die Zusammenarbeit mit den Ländern brauchen, dort funktioniert sie auch. Das ist, glaube ich, auch einmal etwas, das man festhalten muss.
Diese Artikel-15a-Vereinbarung ist, wenn man so will, die zweitbeste Lösung, aber ich freue mich, zu hören, dass wir alle derselben Meinung sind. Die beste Lösung wäre natürlich eine gesetzliche Krankenversicherung für Strafhäftlinge unter Ausschluss der Mitversicherung der Angehörigen. Das ist ganz klar, lässt sich auch machen.
Ich habe erst heute durch Zufall erfahren, wer der Erste war, der das im Parlament vor vielen, vielen Jahren gefordert hat. Manche von Ihnen werden es vielleicht noch in Erinnerung haben, es war lange, lange, lange vor meiner Zeit. Es war Herr Abgeordneter Dr. Michael Graff, seinerzeit Justizsprecher der ÖVP, der das gefordert hat, damals schon zu Recht gefordert hat. Bis heute haben wir keine derartige Regelung. Ich bin jetzt nur für die letzten drei Jahre verantwortlich, sage Ihnen aber gerne und ganz offen, was ich in dieser Zeit bei dieser Thematik erlebt habe:
Ich habe sehr früh erste Gespräche mit dem damaligen Präsidenten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger – das ist nämlich der primäre Ansprechpartner – geführt, und das war ein gewisser Dr. Hans Jörg Schelling, der mir dann in dieser Funktion abhandengekommen ist; jetzt ist er Finanzminister. Dann kam der nächste Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, mit dem ich sofort wieder Kontakt aufgenommen habe, und der ist mir wieder abhandengekommen; er wurde Generalsekretär der ÖVP. Und jetzt, erst vor wenigen Wochen, habe ich einen Gesprächstermin mit der jetzigen Präsidentin gehabt, die diesem Gedanken auch sehr positiv gegenübersteht. Es werden noch Finanzierungsfragen zu klären sein, aber ich glaube, nicht zuletzt aufgrund dessen, was Sie jetzt alle gesagt haben, dass es gelingen könnte, im kommenden Arbeitsjahr auch dieses Problem noch abzuhaken und dieses seit vielen, vielen Jahren ungelöste Problem auch einer sinnvollen Lösung zuzuführen. Ich würde mich darüber freuen.
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