BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 18

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Jeder Mensch in Österreich hat Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversor­gung – und verlangt sie auch. Längerfristig geht es eben um die Einbindung in das Sys­tem der Krankenversicherung. Aus gesundheitspolitischer und sozialer Sicht wäre es natürlich wünschenswert, dass alle Mitbürger und Mitbürgerinnen eine Krankenversi­cherung haben, und dabei soll und darf es keinen Unterschied geben.

Derzeit werden Häftlinge als Privatpatienten geführt, und wir wissen, dass das die teu­erste Variante ist. Eine weitere Variante wäre wenn man in die Bundesrepublik schaut – ein eigenes Justizspital. Das wäre eine alternative Idee, aber ob das eine bes­sere Alternative ist, darf stark bezweifelt werden, denn die Kosten für ein eigenes Jus­tizspital werden wahrscheinlich um ein Vielfaches höher sein, wie wir auch ganz deut­lich bei den vier Militärspitälern, die es in Österreich gibt, sehen können. Dazu kommt noch das logistische Problem des Transports erkrankter Häftlinge quer durch ganz Ös­terreich. Vor allem in Akut- beziehungsweise medizinischen Notfällen ist von dieser Al­ternative wahrscheinlich eher abzuraten.

Alles in allem könnte man, glaube ich, sagen, ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung Kostenwahrheit, ein Zwischenschritt in Sachen Inflationsanpassung ist geschafft, aber irgendwann am Ende des Tages sollte eine gemeinsame Krankenversicherung für alle Häftlinge Realität sein. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.32


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist unser Herr Bundesminister Dr. Brand­stetter. – Bitte, Herr Minister.

 


14.33.03

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte Ihnen, Herr Prä­sident, vorweg für die sehr treffenden Worte, die Sie am Beginn dieser Sitzung gefun­den haben, danken. Auch ich bin fest davon überzeugt, dass die richtige Antwort auf Terror nur dahin gehend lauten kann, dass man die rechtsstaatlichen Strukturen und Institutionen noch mehr stärkt und sie auch im Bewusstsein ihrer demokratischen Legi­timation entsprechend verteidigt.

Die bereits angesprochene Kronzeugenregelung wird uns helfen, in vielen Bereichen der Kriminalität Fälle aufzuklären, die man ohne dieses Instrument vielleicht nicht auf­klären könnte. In diesem Zusammenhang möchte ich nur festhalten – neben all dem, was schon gesagt und zu Recht hervorgehoben wurde –, dass mich persönlich auch freut, dass es gemeinsam mit unserer wirklich hervorragenden Fachabteilung gelungen ist, etwas zu schaffen, das sicher international führend ist, etwas zu schaffen, wovon wir zu Beginn der Arbeiten daran eigentlich auch gemeint haben, es wird sehr, sehr schwer sein, in dieser so schwierigen und umstrittenen Angelegenheit wie der Kron­zeugenregelung Konsens zu finden. Ich freue mich wirklich, dass es gelungen ist, dass wir diesen Konsens gefunden haben, und wenn man Freude an der eigenen Arbeit hat, wenn etwas gelingt, dann soll man die Freude darüber auch nicht verbergen.

Wir haben Freude mit dieser Kronzeugenregelung. Sie ist, um es kurz zusammenzu­fassen, eine goldene Brücke in die Legalität für Straftäter, aber den ersten Schritt auf die Brücke, den müssen sie selbst machen. Das ist das Wesentliche daran. Diese Kron­zeugenregelung, vor allem auch mit ihrer rechtsstaatlichen Absicherung in beiden Rich­tungen, stellt auch klar, dass der staatliche Strafanspruch keine Ware ist, die man sich auf irgendeine Weise erkaufen könnte. Das sicher nicht! So gesehen ist das eine Re­gelung, für die ich wirklich dankbar bin, dass sie so, wie sie jetzt vor Ihnen liegt, ge­lungen ist, und ich denke, sie wird uns wirklich helfen.

Einige andere Dinge, die von dieser Gesetzesnovellierung ebenfalls betroffen sind, möchte ich zum Teil noch nennen, damit sie nicht untergehen. Es ist im Rahmen der


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