Schwerpunktcharakter; wir haben in Lienz circa 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es geht auch nicht um Zweiklassenmedizin, und es ist auch nicht so, dass es für Häftlinge Bevorzugungen bei der Verteilung oder Zuteilung von Terminen geben würde. Dem ist mit Sicherheit nicht so. Man hat natürlich Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, man muss Absprachen treffen, es ist also sicherlich mehr zu berücksichtigen, was die Privilegienvorwürfe und auch die Kritik selbst am Herrn Bundesminister, der sich in diesen drei Jahren sehr bemüht hat, nicht rechtfertigt.
Dieser offene, noch ungelöste Punkt im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung wird noch bis zum Jahre 2018 auf der Agenda sein. Unser Bundesminister – das wird er vielleicht auch noch selbst ausführen – hat auch schon entsprechende Gespräche mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführt. Derzeit geht es eben noch nicht um diesen berechtigten Wunsch, eine Krankenversicherung auch für alle Häftlinge österreichweit einzuführen, sondern es geht in dieser Artikel-15a-Vereinbarung, in einem Staatsvertrag nach Artikel 15a B-VG, ausschließlich um eine Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern, und wer einmal an Finanzausgleichsverhandlungen teilgenommen hat, der weiß, dass auch das nicht einfach ist.
Man kann hier im Bundesrat die Position der Länder vertreten – wir sind die Länderkammer – und sagen, die Länder haben angesichts dieser 12 Millionen € ganz gut verhandelt – der Kostenanteil würde vielleicht 24 Millionen € betragen –, man kann sagen, der Herr Bundesminister hat im Sinne der Republik gut verhandelt, aber Kritik in diesem Zusammenhang ist nicht angebracht. Es ist auch sachlich verfehlt, dieser Regelung, dieser Artikel-15a-Vereinbarung, deswegen nicht zuzustimmen, weil man eben versucht, hier das andere ungelöste Problem einer österreichweit fehlenden Krankenversicherung aufzurechnen.
Ich darf namens meiner Fraktion empfehlen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)
14.28
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weber. – Bitte, Herr Bundesrat.
14.29
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Vorrednern und Vorrednerinnen zugehört und glaube, zusammenfassend sagen zu können, dass es unser gemeinsames Ziel ist, eine Krankenversicherung für Insassen von Justizanstalten zu schaffen. Nach heutigem Stand haben wir das noch nicht erreicht.
Dafür ist jetzt ein Zwischenschritt erforderlich. Die Finanzierung von Versorgungsleistungen von Krankenanstalten für Häftlinge beschreibt diese sogenannte Artikel-15a-Vereinbarung, in der die Mittelaufbringung zwischen dem Bund und den Bundesländern geregelt wird, und diese Regelung hat eben seit dem Jahr 2003 Bestand und wurde seither kein einziges Mal der Inflation angepasst. Es geht bei der Kostenaufteilung eben auch um ein Mehr an Kostenwahrheit. Wir sind uns darin einig, dass wir noch nicht am Ziel angelangt sind, noch nicht dort sind, wo wir hinwollen, aber ein wichtiger Zwischenschritt ist damit geschafft.
Was wir in dieser wichtigen Frage keinesfalls brauchen und tun sollten, ist, dass man die eine Gruppe, nämlich jene der Justizwache, gegen eine andere Gruppe, jene der Häftlinge, auszuspielen versucht. Ich glaube, irgendwo muss doch auch das parteipolitische Spiel des gegenseitigen Aufhetzens und des Gegenseitig-Aufspielens eine Grenze haben, und ich meine, bei der Gesundheit sollte es jedenfalls: Stopp!, heißen.
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