delt worden. Es hat ein sehr ausführliches Begutachtungsverfahren gegeben, es hat auch kritische Einwände gegeben, vor allen Dingen auch vom OGH und von den Rechtsanwälten, von der Rechtsanwaltskammer. Es ist dann von einer Expertengruppe überarbeitet worden, und einige Dinge, die von der Rechtsanwaltskammer kritisiert worden sind, sind dann auch eingeflossen, etwa die höhere Sicherheit für potenzielle Kronzeugen. Das ist sicher ein sehr umfassender Prozess gewesen, der nur in diesem Sinne positiv zu beurteilen ist.
Wie wir ja schon gehört haben, geht es um den Kronzeugenstatus, und in diesem Zusammenhang – besonders betonenswert – um die Freiwilligkeit, die nach wie vor im Mittelpunkt steht. Der potenzielle Kronzeuge muss mit seinem Wissen über kriminelle Handlungen oder Beweisen aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten, und diese Aufklärung muss das Gewicht der eigenen Tat bei Weitem überschreiten. Ein Freikaufen wird gänzlich ausgeschlossen – auch das kann nur in unserem Sinne sein –, und die betreffende Person darf diese Tat auch nicht wesentlich bestimmt oder ausgeführt haben.
Auch das Faktum, dass die Rechtssicherheit für Kronzeugen erhöht wird und sie früher wissen, ob sie den Status eines Kronzeugen/einer Kronzeugin bekommen, ist schon erwähnt worden. Außerdem gibt es noch eine weitere Rechtssicherheit, indem nämlich Kronzeugen zwei Rechtsmittel erhalten. Sie können Einspruch erheben, wenn die Staatsanwaltschaft diesen Status ablehnt, und sie haben auch noch die Möglichkeit, diesen Status in der Hauptverhandlung zu erlangen.
Aus unserer Sicht ist das ein durchaus sinnvolles Instrument, auch, wie schon erwähnt worden ist, zur Bekämpfung von Korruption. Wir wissen und haben im Ausschuss auch gehört, dass es bislang nur sehr wenige, insgesamt zwölf Fälle in den letzten Jahren gegeben hat, und wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Fälle sich nach Inkrafttreten dieser Regelung erhöhen wird.
Zwei weitere Dinge, die für uns auch noch wesentlich sind, sind die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand und die schon erwähnte Ausweitung des Anwendungsbereiches der Diversion. Kollege Fürlinger hat das sehr deutlich und ausführlich dargelegt, worum es da wirklich geht, nämlich um tragische Fälle, die sich in der Familie ereignen, in denen es Strafe genug ist, dass es zu einem Todesfall gekommen ist.
In diesem Sinne befürworten wir diese Neuregelung und stimmen ihr natürlich gerne zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)
14.24
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Köll. – Bitte, Herr Bundesrat.
14.25
Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich jetzt zum zweiten Tagesordnungspunkt äußern; Kollege Mag. Klaus Fürlinger hat namens unserer Fraktion bereits zum ersten Punkt gesprochen. Ich glaube, dass unser Bundesminister für Justiz eine ausgezeichnete Arbeit in seinem Ressort und auch ressortübergreifend leistet und dass das auch im Nationalrat von allen Parlamentsfraktionen entsprechend gewürdigt worden ist. Die Sache mit der noch fehlenden Krankenversicherung für Insassen von Haftanstalten, ausgenommen, sie sind arbeitslosenversichert, so sie arbeiten sollten, ist ein komplexeres Problem, als dies auf den ersten Blick zu sein scheint. Ich glaube, man sollte da auch nicht seitens der Freiheitlichen Partei mit billiger Polemik arbeiten, man sollte nicht die Justizwachebeamten gegen die Insassen von Haftanstalten ausspielen, denn ich glaube, dass es keinerlei Qualitätsunterschiede gibt. Ich kann das aus der Praxis sagen, ich bin Obmann eines öffentlichen Krankenhauses mit
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