BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 15

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Justizausschusses und im Justizministerium unterliegt. Wenn etwas Gutes dabei he­rauskommt, dann soll man die Gelegenheit auch beim Schopfe packen.

Zwei Dinge, die in dieser Novelle aus meiner Sicht wesentlich sind, sind folgende: Das eine hat Herr Kollege Raml ja schon ganz gut dargelegt. Es geht um die Kronzeugen­regelung, es geht also um den Anreiz zur Aufklärung von Verbrechen; deren Erfolg ist in der praktischen Bedeutung bisher noch ein wenig überschaubar. Es gab bei dieser ersten Kronzeugenregelung, die wir bisher hatten, wie wir im Ausschuss gehört haben, zwölf Fälle, allerdings Fälle, die eben jenes Gewicht hatten, dass es hilfreich war, ins­besondere Korruption oder andere Dinge aufzuklären. In diesem Punkt ist das an sich eine sehr sinnvolle Regelung, die jetzt nicht nur für den betreffenden präsumtiven Kron­zeugen, sondern auch für den Verteidiger insofern verbessert worden ist, als dass man eine frühere Klärung und eine ordentliche Rechtswegklärung herbeiführt, ob diese Kron­zeugenregelung in Anspruch genommen werden kann oder nicht.

Es ist bei den Verfahren, die wir bisher miterlebt haben, schon eine ziemliche Hänge­partie für den einen oder anderen gewesen, der bis tief in ein Verfahren hinein abwar­ten musste, ob ihm die Kronzeugenregelung dann zuteilwird oder nicht.

In diesem Sinne ist dieser Punkt eine besondere Verbesserung, die ich herausheben möchte. Ich glaube, dass wir durch diese frühe Klärung überhaupt noch vor Einstieg in ein Verfahren, ob ein Anklagehindernis entstehen könnte, etwas sehr Gutes beschlie­ßen.

Der zweite Punkt, den ich noch hervorheben möchte, ist sicherlich ein Akt der Huma­nität, möchte ich sagen, nämlich die Ausweitung der Diversionsmöglichkeiten im Er­wachsenenstrafrecht auch für „Täter“ – unter Anführungszeichen –, die durch ihr Ver­halten einen Todesfall innerhalb der Familie mitzuverantworten haben. Dass in diesen Fällen auch Diversion angeboten werden kann, halte ich grundsätzlich für einen richti­gen Ansatz. Wir alle kennen die Geschichten, dass Mütter unter Umständen Aufsichts­pflichten vernachlässigen, dass Kinder aus dem vierten Stock in die Tiefe stürzen, dass im Aufzug Unfälle passieren, dass sich – passiert etwa auf einem Bahnhof in Linz – ein Kinderwagen selbständig macht und so weiter. Es ist – ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden – ohnehin die größte Strafe für Eltern, ein Kind zu verlieren, und wenn dann sozusagen hinterher noch Post vom Staatsanwalt kommt, der mitteilt, dass auch das staatliche Strafmonopol in vollem Umfang zur Anwendung gelangt, dann ist das wohl für jeden nachvollziehbar, dass das übertrieben ist. Nunmehr ist also die Mög­lichkeit gegeben, das auch diversionell abzuhandeln.

In diesem Sinn, diese beiden Punkte in gebotener Kürze hervorgehoben, werden wir dieser Gesetzesnovelle zustimmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bun­desrates Zelina.)

14.21


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


14.21.38

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Rede auf den ersten Tagesordnungspunkt, der zwei ver­schiedene Gesetze umfasst; den zweiten Punkt wird dann mein Kollege Weber noch zur Sprache bringen. Das heißt, auch ich rede zum Strafprozessrechtsänderungsge­setz. Es ist jetzt inhaltlich von meinen Vorrednern durchaus schon ausgeführt worden, was die wichtigsten Bestandteile dieses Gesetzes sind, nämlich zum einen die Kron­zeugenregelung. Es ist über dieses Gesetz, eigentlich über die Verlängerung dieses Ge­setzes – eigentlich handelt es sich ja um eine Verlängerung –, ziemlich lange verhan-


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