BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In diesem Gesetz geht es auch um die Verbesserung der Situation von Frauen und um mehr Fairness, um mehr Gerechtigkeit für Frauen. Und für mich bedeutet mehr Ge­rechtigkeit für Frauen auch insgesamt mehr soziale Gerechtigkeit in unserer Gesell­schaft.

Konkret geht es um drei Punkte: Es geht erstens um die Ausweitung des Pensions­splittings, zweitens um eine Neuerung bei der Anrechnung der Versicherungsjahre und drittens um die Erhöhung der Ausgleichszulage von 883 € auf 1 000 €. Der Herr Bun­desminister hat es schon erwähnt, und weil es meiner Ansicht nach so wichtig ist, möchte ich es noch einmal wiederholen: Es geht dabei um Pensionisten und Pensio­nistinnen, die mindestens 30 Jahre erwerbstätig waren, dafür Versicherungsbeiträge ge­leistet haben und jetzt eine Mindestpension von 1 000 € monatlich bekommen. Das ist ein Plus von fast 13 Prozent.

Wer bekommt das? – Es sind diejenigen, die hart arbeiten, aber hauptsächlich gering­fügig oder in Teilzeit. Und wenn man sich anschaut, wer Teilzeit arbeitet, dann muss man einfach sagen, dass Teilzeitbeschäftigung weiblich ist. Wir hatten noch nie so vie­le Frauen, die erwerbstätig sind, aber fast jede Frau arbeitet in Teilzeit. Und ich be­kenne mich zur Wahlfreiheit. Es gibt solche, die aus Not, die als Überbrückung in Teil­zeit arbeiten, weil es nicht genug Kindererziehungseinrichtungen gibt, und es gibt selbst­verständlich auch solche, die sagen: Okay, ich bleibe zu Hause. Denen muss man aber Folgendes sagen: Teilzeit heißt weniger Lohn, weniger Pension. Und es sind ge­rade diese Frauen, die im Alter in die Armutsfalle tappen. Diese Information muss man diesen Frauen oder diesen Menschen weitergeben.

Der zweite Punkt ist die Neuerung bei der Anrechnung von Versicherungszeiten, ins­besondere von Kindererziehungszeiten. Auch das führt zu einer Verbesserung für Frau­en. Ich möchte auch da ganz klar sagen: Es hat sich vieles in Richtung partnerschaft­liche Kindererziehung geändert, aber trotzdem müssen wir feststellen, dass es noch immer zum Großteil Frauen sind, die diese Erziehung und die Betreuung von alten Men­schen zu Hause übernehmen.

Bisher war es so, dass bestimmte Versicherungszeiten – ich habe es schon erwähnt, ich meine da die Kindererziehung – erst ab 2005 angerechnet wurden. Aufgrund der aktuellen Reform werden auch Zeiten vor 2005 berücksichtigt und auf die Mindestver­sicherungszeit bis zum Pensionsanspruch angerechnet.

Der dritte Punkt ist die Ausweitung des Pensionssplittings. Da profitieren meistens die­jenigen, die eine partnerschaftliche Erziehung leben. Wir SPÖ-Frauen haben uns im­mer für diese partnerschaftliche Erziehung eingesetzt. Dadurch verhindert man, dass diejenige oder derjenige, die oder der zu Hause bleibt, bei der Pensionsberechnung ei­nen Nachteil hat.

Bei der Ausweitung des Pensionssplittings soll die Übertragung von Teilgutschriften am Pensionskonto bis zum siebten Lebensjahr des Kindes möglich werden. Bis jetzt war es ja so, dass diese bis zum vierten Lebensjahr auf den anderen übertragen werden konnten, und jetzt ist es bis zum siebten Lebensjahr möglich. Ich glaube – nein, ich glaube nicht, sondern ich weiß es –, das ist sicherlich ein Positivum.

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auf diesen muss aber eine Fortsetzung folgen.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Ich möchte aber noch einen deutschen Satz hinzufügen: Einmalzahlungen an Pen­sionisten und Pensionistinnen waren zur Zeit der schwarz-blauen Regierung auch ganz selbstverständlich. – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesra-
tes Längle.)

16.16

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite