BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 60

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Positiv in dieser Richtlinie sind sicherlich die Ruhezeitbestimmungen für Beschäftigte von Schifffahrtsunternehmen. Die Mindestruhezeit wird, wenn es der Kollektivvertrag zulässt, um zwei Stunden auf zehn Stunden erhöht, davor waren es nur acht Stunden. Dass die Nachtarbeit um drei Stunden länger definiert wird als im Arbeitszeitgesetz und es dafür ein Maximalkontingent gibt, finden wir als Grüne auch positiv.

Ich muss bei dieser Gelegenheit dem Verkehrsinspektorat einen Dank für die gute Arbeit besonders im Zusammenhang mit der Schifffahrtsbehörde beziehungsweise der Finanzpolizei aussprechen. Auch wenn der internationale Spielraum sehr begrenzt ist, meine ich, dass es verbindliche Standards für den Donauraum braucht, die die Län­derkommissionen beschließen sollten, so wie es etwa für den Rhein den rheinländi­schen Standard gibt.

Es wird heute die weitere Finanzierung der Kurzarbeit beschlossen. Diese wird ins Dau­errecht aufgenommen. Die Kurzarbeit hat sich als Instrument in der Wirtschafts- und Finanzkrise halbwegs bewährt und viele Beschäftigte in Arbeit gehalten. Aktuell dürften sich so um die 3 000 Beschäftigte in Kurzarbeit befinden. Es ist für uns Grüne wichtig, dass das unter Einbeziehung der Sozialpartner, sprich von Gewerkschaft, AMS und Wirtschaftskammer, geschieht, damit von Unternehmen nicht leichtfertig auf Kurzarbeit zurückgegriffen wird.

Es gibt natürlich einen Nachteil für Branchen, die nicht organisiert sind. Zum Beispiel sind lediglich 10 Prozent der KurzarbeiterInnen Frauen. Auffallend ist die Dominanz der Produktions- und Industriebranchen. Aufgefallen ist auch, dass Qualifikationsbeihilfen wesentlich weniger in Anspruch genommen wurden. Die erhöhte Beihilfe könnte einen leichten Lenkungseffekt hin zu mehr Qualifikation bringen.

Bei dieser Gesetzesvorlage sehe ich die Änderung in der Datenabfrage des AMS kri­tisch. Da wird dem AMS die Möglichkeit eingeräumt, direkt auf die Meldedaten zuzu­greifen. Zum einen ist es dem AMS jetzt schon möglich, auf das Zentrale Melderegister zuzugreifen, zum Beispiel bei der Überprüfung der Notstandshilfe. Für mich ist der springende Punkt, dass Wohngemeinschaften keine Wirtschaftsgemeinschaften sein müssen. Das heißt, nur weil zwei gemeinsam in einer Wohnung leben, müssen sie kein gemeinsames Konto haben. In dieser Realität müssen wir auch einmal ankommen. Je­der Mensch ist ein Individuum, und da man muss nicht unbedingt ein gemeinsames Kon­to haben. Leistungen des AMS – wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld – sind Versi­cherungsleistungen, und daher ist eine Prüfung auf etwaige Lebensgemeinschaften so­wieso überflüssig.

Abschließend noch ein paar Sätze zur jährlichen Novellierung des BUAG, also des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes. Es gibt auf den österreichischen Bau­stellen drei Kontrollinstanzen. Das ist zum einen die BUAK, die kontrolliert die Beschäf­tigung der BUAK-pflichtigen Betriebe und Mischbetriebe; dann gibt es die Finanzpoli­zei, die kontrolliert die grenzüberschreitenden inklusive die überlassenen Beschäftigten von SubauftragsnehmerInnen; und dann gibt es noch die Gebietskrankenkasse, die die Beschäftigten von nicht BUAK-pflichtigen Betrieben kontrolliert. Ich kann da der Stel­lungnahme des ÖGB nur beipflichten. Auch ich halte eine dreigleisige Kontrollstruktur für etwas aufgebläht. Man bräuchte ein einziges schlagkräftiges Organ, um die Kontrol­len durchzuführen.

Abgesehen davon ist in diesem Bereich natürlich positiv, dass die BUAK bis 2019 per­sonell aufgestockt wird, nämlich um 25 zusätzliche Planstellen.

Bei der Finanzpolizei warten wir noch – ich glaube, es war im Lohn- und Sozialdum­ping-Bekämpfungsgesetz, wo wir das dazumal mitbeschlossen haben – auf einen Kon­trollplan und Tätigkeitsbericht zur Ressourcenausstattung. Der soll uns 2018 vorliegen.

In diesem Gesetz werden auch die Finanzierungsströme festgelegt, somit kommen 2 Millionen € beim Überbrückungsgeld weg und 2 Millionen € bei der Schlechtwetter-


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