BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 59

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem darf ich Herrn Bundesrat Stögmüller das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.12.24

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ganz essenziell, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall wieder die Möglichkeit haben, zu ihrer gewohnten Arbeit zurückzukehren. Einen ordentlichen Schritt machen wir mit der Schaffung einer Wiedereingliederungsteilzeit. Man kann nach einer zumindest sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit mit den Dienstge­berInnen eine solche Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Die von Ihnen, Herr Mi­nister, vorgelegte Regelung ist doch – wie soll ich sagen? – sehr komplex, und es be­steht die Wahrscheinlichkeit, dass es immer wieder zu zeitlichen Überschneidungen beziehungsweise Aneinanderreihungen von Zeiten der Eingliederung mit Zeiten des Re­habilitationsgeldbezugs oder des Bezugs von Umschulungsgeld kommen wird. Diese komplexe Regelung benötigt eine erste Erprobungsphase, und dann müssen wir schau­en, wo Nachbesserungsbedarf gegeben ist, denn der Regelungsbedarf ist extrem hoch.

Wir Grüne begrüßen dieses Gesetz sehr. Schon Kurt Grünewald, also nicht nur die FPÖ, sondern auch unser Gesundheitssprecher dazumal, hat im Nationalrat schon im­mer eine derartige Regelung gefordert. Aus unserer Sicht sind auch die grundsätzli­chen Kriterien erfüllt worden. Zum einen wird die Maßnahme medizinisch kontrolliert und von fit2work begleitet. Zum anderen haben DienstgeberInnen, und das ist auch wich­tig, nicht die Möglichkeit, solch eine Teilzeit zu verordnen.

Ein Punkt, den wir natürlich gerne in diesem Gesetz gehabt hätten, ist, dass es einen Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit gibt, aber das können wir ja dann ger­ne noch einmal verhandeln, Herr Minister. Vielleicht kommt es ja dann bei der nächs­ten Novellierung.

Wahrscheinlich etwas weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trifft die Umset­zung der EU-Regelung zur europäischen Binnenschifffahrt und zu den Tourneebussen. Ich habe das ganz spannend gefunden, mich da ein bisschen einzuarbeiten, und habe dann auch mit der Gewerkschaft telefoniert. Die Binnenschifffahrt ist ja nicht etwas, das wir in Österreich täglich behandeln. Die beiden Bereiche sind ja in einem kleineren Land wie Österreich sehr wahrscheinlich grenzüberschreitend, und es gibt auch weni­ge gesetzliche Regelungen zu deren Arbeitszeiten.

Die österreichische Binnenschifffahrt umfasst den Donauabschnitt und auch ein paar Seengebiete. Das haben wir im Ausschuss auch beredet. Man sollte vielleicht, wenn wir schon über die Schifffahrt diskutieren, über das Thema auch ein bisschen allge­meiner diskutieren, also zum Beispiel, dass die kollektivvertragliche Entlohnung in den östlichen Ländern etwa ein Zehntel der österreichischen ausmacht. Es lohnt sich für die Schiffsunternehmen also schon, die Schiffe unter einer anderen Landesfahne fah­ren zu lassen. Sogar der Rest der ehemaligen Donaudampfschifffahrtsgesellschaft ist bereits nach Ungarn ausgewandert beziehungsweise dort angemeldet. Das ist sozusa­gen die Entwicklung, die die gesamte Binnenschifffahrt nimmt.

Zurück zur konkreten Regelung: Die zentrale Änderung ist sicherlich, dass die Be­schäftigten nach der abgeleisteten Arbeitszeit „am wandelnden Arbeitsort“ – so heißt es –, sprich am Schiff oder im Tourneebus, bleiben und ihre Ruhezeit dort verbringen dürfen. Das Gesetz bringt damit die Gefahr von Mehrarbeit, denn es wird eher schwer möglich sein, unangekündigt im Tourneebus oder auf dem Schiff zu kontrollieren, be­ziehungsweise wird es auch schwierig sein, herauszufinden, wer gerade arbeitet und wer gerade irgendwo im Bus oder am Schiff seine Ruhezeit genießt. Hier bräuchte es eindeutige Funktionstests in Kombination mit modernen Arbeitsaufzeichnungstechnolo­gien.

 


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