reich wahrscheinlich die eine oder andere Herausforderung geben wird, der wir uns werden stellen müssen – das tun wir ja, und das werden wir auch in Zukunft tun.
Damit unser Pensionssystem aber auch weiterhin so stabil bleibt, brauchen wir Beschäftigung, auch das ist heute schon angesprochen worden. Zu diesem Zweck haben wir in den letzten Monaten hier im Haus viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um in Zukunft für mehr Beschäftigung zu sorgen.
Was wir aber vor allem brauchen, ist Fairness und Chancengleichheit am österreichischen Arbeitsmarkt, das heißt für uns: gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit am gleichen Ort. Wir begrüßen daher die Verdoppelung des Personals, das mit der Aufgabe der Sozialbetrugsbekämpfung, vor allem im Bereich der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, betraut ist. Damit kann sichergestellt werden, dass zukünftig den sogenannten kritischen Unternehmen – im Großen und Ganzen sind es ausländische Unternehmen, die Billigstarbeitskräfte beschäftigen – ganz genau auf die Finger geschaut werden kann.
Auf die Verlängerung der Funktionsperiode von Betriebsratskörperschaften sind meine Vorredner und Vorrednerinnen ja bereits eingegangen. Dazu möchte ich vielleicht noch eines anmerken: Wir sprechen immer wieder von Bildung, Bildung, Bildung – Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Natürlich begrüße ich dieses Gesetz, weil es auch eines unserer Anliegen als Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen war.
Mein persönlicher Wunsch, mit dem ich mich noch anschließen möchte: Die drei Tage mehr, die wir jetzt geschafft haben, könnten ein bisschen mehr sein, um als Betriebsratskörperschaft wirklich Bildungszeit konsumieren zu können.
Obwohl es noch sehr viel zu sagen gäbe, komme ich zum letzten meiner Punkte, den ich kurz ansprechen möchte: die Wiedereingliederungsteilzeit. Für mich ist die Wiedereingliederungsteilzeit ein wirklich tolles Instrument, ein sehr wertvolles Instrument, das wir heute hier beschließen. Es ist eine neue Maßnahme auf gesetzlicher Ebene, auf die wir sicher auch in Zukunft stolz sein können.
Erstmals haben Menschen, die länger als sechs Wochen krank sind, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das wäre auch heute schon möglich, auch heute können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren – die Problematik dabei ist aber, dass es dann sehr schwer ist, nach dem Umstieg auf Teilzeit wieder auf Vollzeit zurück zu wechseln. Leider gibt es viele Beschäftigte, die diese Chance gar nicht mehr bekommen.
Ich meine, es ist nicht nur eine Wortklauberei: Was mir bei diesem Bereich ganz, ganz wichtig ist, ist, dass es da um Menschen geht, die gesund sind. Sie sind nicht hundertprozentig leistungsfähig, aber gesund, nach ihrer Krankheit wiederhergestellt und möchten an ihren Arbeitsplatz zurück. Das eint uns auch nicht, lieber Bernhard Rösch, denn Teilzeitkrankenstand ist dies eben bewusst nicht. Es geht darum, dass wir gesunde Menschen wieder zurück an den Arbeitsplatz führen. (Bundesrat Rösch: … Behandlungsende!) – Das ist kein Behandlungsende, da gibt es keine Behandlung!
Es geht um Folgendes, lieber Bernhard, ich weiß ja, wovon ich spreche: Wenn Menschen krebskrank sind, dann ist die Behandlung erledigt, und eigentlich sind sie gesund und wiederhergestellt, nur der Körper ist nicht auf 100 Prozent. Für diese Menschen ist es eine gute Sache, dass es sich da um eine Wiedereingliederung nach langem Krankenstand handelt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth. – Bundesrat Rösch: … Wortklauberei!)
Für mich ist es wichtig, besondere Betonung darauf zu legen, dass das auf Freiwilligkeit des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmerin basiert. Ich schließe mich da auch Herrn Bundesrat Stögmüller an, dass uns da noch dieser Rechtsanspruch fehlt. Bundesrätin
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