BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 63

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Sandra Kern hat es auch gesagt: Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin kann es frei­willig in Anspruch nehmen, aber letztendlich trifft der Arbeitgeber die letzte Entschei­dung. Wir als Arbeitnehmerinnen, als Arbeitnehmer sind daher wieder auf eine Ent­scheidung des Arbeitgebers angewiesen.

Nichtsdestotrotz bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetz wirklich eine tolle Sache für Menschen ist, die wieder zurück an den Arbeitsplatz wollen, und dass es vor allem sehr häufig auch für ihre Psyche notwendig wäre, dass sie wiedereingegliedert werden.

Wir haben mit all den gesetzlichen Maßnahmen, die heute beschlossen wurden, wie­der einmal gezeigt, dass wir, wie ich schon eingangs erwähnt habe, sehr stolz auf un­ser Sozialsystem sein können. Ich denke, dass wir sehr häufig auf sehr hohem Niveau jammern, und wie heute schon Bundesrat und Betriebsrat Rene Pfister gesagt hat: Wir sollten ab und zu auch über die Grenzen Österreichs schauen, dann sehen wir, was unser Sozialsystem eigentlich hermacht. – Ich sage daher: Blicken wir mit Stolz auf un­ser System!

Ich danke nochmals unserem Minister und seinem ganzen Team für ihren Einsatz und für all die Maßnahmen, die wir hier heute, vier Tage vor Weihnachten, beschließen kön­nen. – Ich danke dir. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.29


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Herrn Bundesminister Stöger das Wort erteilen. – Bitte.

 


17.29.44

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Her­ren! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich kann nur sagen: danke für den Dank! Ich danke Ihnen, dass es möglich geworden ist, da eine gemeinsame Lösung zustande zu bringen. Ich werde meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihren Dank weiterleiten und schließe mich selbst diesem Dank auch an.

Es war wirklich wichtig, dass wir ein paar schwere Geburten zustande gebracht ha­ben – aber manchmal sind aus schweren Geburten die schönsten Kinder entstanden, und die muss man auch hegen und pflegen und darauf schauen, dass die Erziehung passt. (Allgemeine Heiterkeit.)

Insofern verstehe ich also die Anmerkungen, gerade was die Frage der Wiedereinglie­derungsteilzeit betrifft. Da gibt es einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Kranken­versicherung, und das wäre nicht möglich, wenn wir das nicht regeln würden.

Zum zweiten Punkt: Ja, das ist ein bisschen ein Nachteil, nicht jeder Chef, jede Chefin muss das auch akzeptieren, sondern das beruht auf Freiwilligkeit. Aber ganz ehrlich: Wenn jemand nach einem langen Krankenstand wieder in die Arbeit gehen muss und diesen Weg braucht, etwa nach einer Krebserkrankung, nach einem Burn-out, dann ist es doch gescheit, wenn man auch freiwillig mit dem Chef redet, denn sonst hält es die Person ja gar nicht aus.

Entschuldigung, da müssen wir ein bisschen pragmatisch sein, und darum bitte ich auch. Ich meine, dass es trotzdem wichtig ist, dass alle gemeinsam darüber reden, und die meisten Chefinnen und Chefs werden das akzeptieren. Die paar Narrischen, die es nicht tun – mit denen reden wir, ich würde das so einfach formulieren.

Die meisten Chefinnen und Chefs werden das für ihre Mitarbeiter tun, und ich sage diesen auch jetzt schon Danke dafür, denn die kämpfen auch dafür. Es haben viele BundesrätInnen zu diesem Thema etwas gesagt, ich will die Debatte nicht noch einmal verlängern. Ich meine, dass alles schon sehr gut beschrieben worden ist.

 


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